Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan |
§ 4 | Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild |
§ 5 | Ausbildungsplan |
§ 6 | Schriftlicher Ausbildungsnachweis |
Abschnitt 2
Abschluss- oder Gesellenprüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeines
§ 7 | Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
Unterabschnitt 2
Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 8 | Inhalt von Teil 1 |
§ 9 | Prüfungsbereich von Teil 1 |
Unterabschnitt 3
Teil 2 der Abschluss- oder
Gesellenprüfung in der Fachrichtung Müllerei
§ 10 | Inhalt von Teil 2 |
§ 11 | Prüfungsbereiche von Teil 2 |
§ 12 | Prüfungsbereich Herstellen von Enderzeugnissen |
§ 13 | Prüfungsbereich Verfahrenstechnologie und Arbeitsplanung |
§ 14 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 15 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung |
Unterabschnitt 4
Teil 2 der Abschluss- oder
Gesellenprüfung in der Fachrichtung Agrarlager
§ 16 | Inhalt von Teil 2 |
§ 17 | Prüfungsbereiche von Teil 2 |
§ 18 | Prüfungsbereich Rohstoffe und Saatgut |
§ 19 | Prüfungsbereich Anwenden und Abgeben von Pflanzenschutzmitteln |
§ 20 | Prüfungsbereich Lagerungstechniken |
§ 21 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 22 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung |
Abschnitt 3
Schlussvorschriften
§ 23 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage: | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft und zur Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft |