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Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft und zur Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft*

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  § 2 Dauer der Berufsausbildung
  § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
  § 5 Ausbildungsplan
  § 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2
 Abschluss- oder Gesellenprüfung
Unterabschnitt 1
 Allgemeines
  § 7 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
Unterabschnitt 2
 Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung
  § 8 Inhalt von Teil 1
  § 9 Prüfungsbereich von Teil 1
Unterabschnitt 3
 Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Müllerei
  § 10 Inhalt von Teil 2
  § 11 Prüfungsbereiche von Teil 2
  § 12 Prüfungsbereich Herstellen von Enderzeugnissen
  § 13 Prüfungsbereich Verfahrenstechnologie und Arbeitsplanung
  § 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
Unterabschnitt 4
 Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Agrarlager
  § 16 Inhalt von Teil 2
  § 17 Prüfungsbereiche von Teil 2
  § 18 Prüfungsbereich Rohstoffe und Saatgut
  § 19 Prüfungsbereich Anwenden und Abgeben von Pflanzenschutzmitteln
  § 20 Prüfungsbereich Lagerungstechniken
  § 21 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 22 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
Abschnitt 3
 Schlussvorschriften
  § 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Anlage (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft und zur Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft