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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über das Verbot des Befahrens 1 der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen
§ 5
Wird das Nichteinhalten des Grenzwertes festgestellt, hat der Eigner des Fahrzeuges die Kosten der Messungen zu tragen.
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