Kurz-Umfrage zur Verständlichkeit von Gesetzen
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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Patentanwaltsordnung (PAO)
§ 55
Organe der Patentanwaltskammer
Organe der Patentanwaltskammer sind:
1.
der Vorstand,
2.
die Kammerversammlung.
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