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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 3 Voraussetzungen für einen Rentenanspruch

Personen haben Anspruch auf Rente, wenn die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt ist und die jeweiligen besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.