(2) In diesem Handlungsbereich können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- 1.
Erhaltungs-, Restaurierungs- und Konservierungsmethoden vergleichend analysieren, deren Eignung zur Zielerreichung abwägen und für die strategische Planung nutzen,
- 2.
historische Quellen und wissenschaftliche Forschungsergebnisse projektbezogen und objektbezogen analysieren und bewerten,
- 3.
historische Methoden durch empirische und experimentelle Verfahren wiedergewinnen, traditionelle Methoden erhalten und weiterentwickeln,
- 4.
neue Methoden entwickeln und in bestehende Verfahren integrieren,
- 5.
neue Anwendungen für historische und traditionelle Techniken konzipieren und erproben,
- 6.
handwerkliche Praxis und Theorie als Beitrag zur kulturellen Nachhaltigkeit sichern, fortschreiben und als Informationsquelle für spätere Generationen verfügbar machen,
- 7.
Gutachten bewerten und unter Einhaltung rechtlicher Bestimmungen erstellen,
- 8.
Forschungsbedarfe erkennen sowie an der Entwicklung, Planung, Realisierung und Umsetzung von Forschungsprojekten mitwirken,
- 9.
Methoden und Prozesse mit Vertretern und Vertreterinnen unterschiedlicher Fachdisziplinen sowie mit Forschungsbeteiligten erörtern und mit diesen zusammenarbeiten,
- 10.
Fachöffentlichkeit informieren sowie Ergebnisse präsentieren und veröffentlichen.