(2) In diesem Handlungsbereich können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- 1.
gesellschaftliche Entwicklungen bewerten sowie betriebliche Position im Kulturerbemarkt analysieren,
- 2.
Unternehmensstrategien und -ziele definieren und optimieren,
- 3.
historische und traditionelle Handwerkstechniken zur Erschließung neuer Anteile im Kulturerbemarkt nutzen,
- 4.
Darstellungen von handwerklich-immateriellem und materiellem Kulturerbe in handwerksorientierter, allgemeinverständlicher und erzählender Form zielgruppenspezifisch entwickeln und veröffentlichen,
- 5.
Marketingmaßnahmen für entwickelte Produkte und Verfahren konzipieren und gestalten,
- 6.
Fördermöglichkeiten identifizieren und prüfen sowie Kunden beraten,
- 7.
Angebote dienstleistungsorientiert, vergabe- und adressatengerecht erstellen und präsentieren,
- 8.
internationale Aktivitäten und Kooperationen unter Berücksichtigung kultureller Besonderheiten, auch unter Einsatz englischer Fachsprache, planen und umsetzen,
- 9.
kontinuierliche Weiterbildung und lebenslange Lernprozesse zur individuellen Entwicklung und zur Unternehmensentwicklung gestalten.