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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Rheinschiffspersonalverordnung (Anlage 1 zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffspersonalverordnung) (RheinSchPersV)
Inhaltsübersicht 

Teil I

Allgemeine Bestimmungen


Kapitel 1

Allgemeine Bestimmungen für Teile I, II und III

§ 1.01 Geltungsbereich
§ 1.02 Begriffsbestimmungen
§ 1.03 Anordnungen vorübergehender Art der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
§ 1.04 Dienstanweisungen
§ 1.05 Überwachung
§ 1.06 Evaluierung

Kapitel 2

Register

§ 2.01 Erfassung in einem digitalen Register

Teil II

Befähigungen


Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen


Kapitel 3

Allgemeine Bestimmungen

§ 3.01 Bezeichnung der Funktionen
§ 3.02 Geltung von Besatzungsdokumenten
§ 3.03 Ersatzausfertigung
§ 3.04 Kosten

Kapitel 4

Tauglichkeit

§ 4.01 Tauglichkeit der Besatzungsmitglieder
§ 4.02 Regelmäßige Überprüfung der Tauglichkeit
§ 4.03 Tauglichkeit des Maschinisten

Kapitel 5

Schifferdienstbuch und Fahrzeiten

§ 5.01 Schifferdienstbuch
§ 5.02 Nachweis von Fahrzeiten und Streckenfahrten

Kapitel 6

Zugelassene Ausbildungsprogramme

§ 6.01 Zulassung eines Ausbildungsprogramms

Kapitel 7

Zulassung zur und Durchführung der behördlichen Befähigungsprüfung

§ 7.01 Zulassung zur behördlichen Befähigungsprüfung
§ 7.02 Inhalt der behördlichen Befähigungsprüfung
§ 7.03 Prüfungskommission für behördliche Befähigungsprüfungen

Kapitel 8

Überprüfung und Entzug der Befähigungszeugnisse

§ 8.01 Aussetzen der Gültigkeit des Befähigungszeugnisses
§ 8.02 Entzug des Befähigungszeugnisses
§ 8.03 Sicherstellung des als physisches Dokument ausgestellten Befähigungszeugnisses

Abschnitt 2

Befähigungen auf Einstiegs- und Betriebsebene


Kapitel 9

Anwendungsbereich dieses Abschnitts

§ 9.01 Funktionen auf Einstiegs- und Betriebsebene; Maschinist

Kapitel 10

Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse auf Einstiegs- und Betriebsebene

§ 10.01 Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten
§ 10.02 Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten des Maschinisten
§ 10.03 Gültigkeit und Ausstellung der Befähigungszeugnisse für die Einstiegs- und die Betriebsebene

Abschnitt 3

Befähigungen auf Führungsebene


Kapitel 11

Patentpflicht und Patentarten

§ 11.01 Patentpflicht
§ 11.02 Patentarten

Kapitel 12

Erwerb der Patente

§ 12.01 Rheinpatent
§ 12.02 Sportpatent
§ 12.03 Behördenpatent
§ 12.04 Antrag auf Zulassung zur behördlichen Befähigungsprüfung
§ 12.05 Befreiungen und Erleichterungen bei der Prüfung
§ 12.06 Prüfung im Rahmen eines zugelassenen Ausbildungsprogramms
§ 12.07 Gültigkeit und Ausstellung der Befähigungszeugnisse als Schiffsführer
§ 12.08 Vorläufiges Rheinpatent

Kapitel 13

Erwerb der Besonderen Berechtigungen

§ 13.01 Besondere Berechtigungen
§ 13.02 Besondere Berechtigung für Radarfahrten
§ 13.03 Besondere Berechtigung für das Befahren von Wasserstraßen, die als Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken ausgewiesen wurden
§ 13.04 Besondere Berechtigung für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
§ 13.05 Besondere Berechtigung für das Führen von Fahrzeugen, die mit Flüssigerdgas betrieben werden
§ 13.06 Besondere Berechtigung für das Führen von Großverbänden

Abschnitt 4

Befähigungen für Besondere Tätigkeiten


Kapitel 14

Sicherheitspersonal auf dem ADN unterliegenden Fahrzeugen

§ 14.01 Verweis auf die Bestimmungen des ADN

Kapitel 15

Sicherheitspersonal auf mit Flüssigerdgas (LNG) betriebenen Fahrzeugen

§ 15.01 Sachkunde und Einweisung
§ 15.02 Befähigungszeugnis
§ 15.03 Lehrgang und Prüfung
§ 15.04 Zulassung von Lehrgängen
§ 15.05 Kriterien zur Zulassung von Lehrgängen
§ 15.06 Gültigkeit und Verlängerung des Befähigungszeugnisses

Kapitel 16

Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen

§ 16.01 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen
§ 16.02 Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt
§ 16.03 Basislehrgang für Sachkundige
§ 16.04 Auffrischungslehrgang für Sachkundige
§ 16.05 Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
§ 16.06 Kriterien zur Zulassung von Lehrgängen
§ 16.07 Ersthelfer
§ 16.08 Atemschutzgeräteträger
§ 16.09 Lehrgänge und Auffrischungslehrgänge für Ersthelfer und Atemschutzgeräteträger
§ 16.10 Art des Nachweises der Befähigung
§ 16.11 Anzahl des Sicherheitspersonals
§ 16.12 Pflichten des Schiffsführers und des Sachkundigen
§ 16.13 Aufsicht

Teil III

Besatzung


Kapitel 17

Allgemeines

§ 17.01 Allgemeines
§ 17.02 Gleichwertigkeit und Abweichungen

Kapitel 18

Betriebsformen, Mindestruhezeit, Bordbuch

§ 18.01 Betriebsformen
§ 18.02 Mindestruhezeit
§ 18.03 Wechsel oder Wiederholung der Betriebsform
§ 18.04 Bordbuch – Fahrtenschreiber

Kapitel 19

Mindestbesatzungen an Bord

§ 19.01 Ausrüstung der Fahrzeuge
§ 19.02 Mindestbesatzung der Motorschiffe und Schubboote
§ 19.03 Mindestbesatzung der starren Verbände und anderen starren Zusammenstellungen
§ 19.04 Mindestbesatzung der Fahrgastschiffe
§ 19.05 Nichterfüllung des Ausrüstungsstandards nach § 19.01
§ 19.06 Mindestbesatzung der übrigen Fahrzeuge
§ 19.07 Mindestbesatzung von Seeschiffen
§ 19.08 Mindestbesatzung von Kanalpenichen
§ 19.09 Mindestbesatzung von Sportfahrzeugen
§ 19.10 Ausnahme

Teil IV

Übergangsbestimmungen


Kapitel 20

Übergangsbestimmungen

§ 20.01 Gültigkeit der Schifferdienstbücher
§ 20.02 Gültigkeit der Bordbücher
§ 20.03 Gültigkeit der bisherigen Rheinpatente
§ 20.04 Gültigkeit der Behörden- und Sportpatente
§ 20.05 Gültigkeit der bisherigen Streckenkunde
§ 20.06 Gültigkeit der bisherigen Streckenzeugnisse
§ 20.07 Gültigkeit der besonderen Berechtigung für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
§ 20.08 Gültigkeit von Zeugnissen nach dem STCW-Übereinkommen
§ 20.09 Gültigkeit der Radarpatente
§ 20.10 Gültigkeit der Qualifikation als Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen oder als Sachkundiger für LNG
§ 20.11 Anrechnung von Fahrzeiten


Anlagen

Anlage 1: Tauglichkeitsnachweis in der Binnenschifffahrt (Muster)
Anlage 2: Prüfungsprogramm für den Erwerb eines Sportpatentes und eines Behördenpatentes
Anlage 3: Sportpatent
Anlage 4: Behördenpatent
Anlage 5: Besonderheiten für das Befahren von Abschnitten des Rheins, die als Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken ausgewiesen wurden
Anlage 6: Bescheinigung Ersthelfer in der Fahrgastschifffahrt (Muster)
Anlage 7: Bescheinigung Atemschutzgeräteträger in der Fahrgastschifffahrt (Muster)
Anlage 8: Bescheinigung für den Nachweis der geforderten Ruhezeit nach § 18.03 Nummer 2 bis 6 (Muster)