- 1.
Sicherstellung, dass die milchführenden Bestandteile einer Anlage zur Probenahme vor Beginn der Probenahme soweit wie technisch möglich frei von jeglicher Flüssigkeit sind, insbesondere von Wasser und Reinigungslösung.
- 2.
Visuelle Prüfung, ob sich die Rohmilch in einwandfreiem Zustand (etwa nicht verfärbt, flockig oder veränderte Konsistenz) befindet, soweit es sich um ein geschlossenes System mit Prüfmöglichkeit handelt oder im Falle einer offenen Aufbewahrung eine Prüfung ohne besonderen Aufwand möglich ist.
- 3.
Feststellung, dass die Rohmilch vor Beginn der Probenahme durchmischt ist, soweit eine Prüfung entsprechend Nummer 2 möglich ist. Insbesondere darf die Rohmilch nicht aufgerahmt sein. Wird eine unzureichende Durchmischung festgestellt, hat eine ausreichende Durchmischung vor der Probenahme stattzufinden. In Rohmilchtanks mit Rührwerk ist für eine ausreichende Durchmischung der Rohmilch das Rührwerk für mindestens drei Minuten in Gang zu setzen.
- 4.
Feststellung, dass die Rohmilch vor Beginn der Probenahme entsprechend den Vorgaben des Lebensmittelhygienerechts gekühlt ist.
- 5.
Einhaltung vorgegebener Einstellungen einer Anlage zur Probenahme (Temperatur, Pumpendrehzahl und Ähnliches) sowie vorgegebener Abläufe bei der Verwendung einer Anlage zur Probenahme.
- 6.
Kontrolle auf Leckagen und Tropfmilch, insbesondere im Bereich beweglicher und abnehmbarer Teile einer Anlage zur Probenahme.
- 7.
Kühlung der Proben unverzüglich nach der Beendigung der Probenahme auf höchstens 8 Grad Celsius. Im Anschluss müssen die Proben durchgängig in einem Temperaturbereich von 2 Grad Celsius bis 8 Grad Celsius gelagert werden.
- 8.
Schutz der Proben vor Verschmutzung.
- 9.
Dokumentation jeder Probenahme: Die Dokumentation muss eine Zuordnung der Probe zum Erzeuger ermöglichen sowie das Probenahmedatum und den Probenahmezeitpunkt enthalten. Jede Unregelmäßigkeit und jede fehlerhafte Zuordnung zu einem Erzeuger ist unter Angabe desjenigen Erzeugers, von dem die Probe stammt, festzuhalten. Im Falle einer fehlerhaften Zuordnung ist zusätzlich derjenige Erzeuger, dem die Probe fehlerhaft zugeordnet wurde, anzuführen.