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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
§ 45
Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Für Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die dem Beirat zur Stellungnahme zuzuleiten sind, gelten die §§ 43 und 44 entsprechend.
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