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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
§ 5
Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind
1.
der Stiftungsrat,
2.
der Vorstand.
Zur Beratung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Stiftung Fachbeiräte berufen.
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