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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung betreffend die Übersicht über die Arbeitsorganisation und die Arbeitszeitnachweise in der Seeschifffahrt* (See-Arbeitszeitnachweisverordnung - See-ArbZNV)
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1)
Standardmuster für die Übersicht über die Arbeitsorganisation an Bord1

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2797)

Name des Schiffes:Flagge:IMO-Nr. (falls vorhanden)Letzte Aktualisierung der Übersicht:( ) von ( ) Seiten
Die Höchstarbeitszeit und die Mindestruhezeit unterliegen nachstehender Regelung: Seearbeitsgesetz, das dem Seearbeitsübereinkommen 2006 der IAO und dem Internationalen Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (1978) in seiner geänderten Fassung (STCW-Übereinkommen) entspricht.
Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeit:
Sonstige Bestimmungen:
Dienstliche Stellung/Rang2 Tägliche Regelarbeitszeit auf SeeTägliche Regelarbeitszeit im HafenBemerkungenTägliche Gesamtarbeitszeit/
Gesamtruhezeit3
(Std.)
 Wachdienst
(von … bis …)
Sonstige Pflichten
(von … bis …)4
Wachdienst
(von … bis …)
Sonstige Pflichten
(von … bis …)3
Auf SeeIm Hafen
        
        
        
        
        
        
        
        
        
Unterschrift des Kapitäns: _______________________
 
_______________
1
Die in diesem Muster verwendeten Begriffe sind in den Arbeitssprachen des Schiffes sowie in Englisch anzugeben.
2
Hier sind die gleichen wie die im Schiffsbesatzungszeugnis für diese dienstliche Stellung/Ränge enthaltenen Begriffe zu verwenden.
3
Nichtzutreffendes streichen.
4
Für das Wachpersonal können unter der Rubrik „Bemerkungen“ Angaben zu der voraussichtlich für außerplanmäßige Dienste abzuleistenden Stundenzahl eingetragen werden; diese Stunden sind in die Rubrik zur Angabe der täglichen Gesamtarbeitszeit aufzunehmen.