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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung betreffend die Übersicht über die Arbeitsorganisation und die Arbeitszeitnachweise in der Seeschifffahrt* (See-Arbeitszeitnachweisverordnung - See-ArbZNV)
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1)
Standardmuster für die Übersicht über die Arbeitszeiten und Ruhezeiten von Besatzungsmitgliedern1

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2798 - 2799)


Name des Schiffes: _____________________IMO-Nummer (falls vorhanden) __________Flagge des Schiffes: _____________________
Besatzungsmitglied (vollständiger Name): __________________________________________Dienstliche Stellung/Rang: _________________
Monat und Jahr: ________________________ Wachdienst2 ja nein
Übersicht über die Arbeits-/Ruhezeiten3
Bitte kennzeichnen Sie die Arbeits- oder Ruhezeiten ggf. mit einem „X“ oder verwenden Sie eine durchgehende Pfeillinie.

 Bitte füllen Sie die umstehende Tabelle aus 
Für dieses Schiff gelten die nachstehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften
über die Begrenzung der Arbeitszeiten oder Mindestruhezeiten:   §§ 42 bis 55 Seearbeitsgesetz___________________________________
Für dieses Schiff gelten die nachstehenden Tarifverträge über die Begrenzung der Arbeitszeiten oder Mindestruhezeiten: ___________________ 
Ich bestätige, dass die Übersicht die Arbeits- bzw. Ruhezeiten des betroffenen Besatzungsmitglieds korrekt wiedergibt.
Name des Kapitäns oder der vom Kapitän zur Unterzeichnung dieser Übersicht beauftragten Person: _________________________________ 
Unterschrift des Kapitäns oder der hierzu beauftragten Person: _________________ Unterschrift des Besatzungsmitglieds: ________________ 
Dem Besatzungsmitglied ist eine Kopie dieses Nachweises auszuhändigen.
 Dieses Formular ist gemäß den von der
Berufsgenossenschaft für Transport- und Verkehrswirtschaft
aufgestellten Verfahren zu prüfen.
_______________
1
Die in dieser Mustertabelle enthaltenen Angaben sind in den Arbeitssprachen des Schiffes sowie in Englisch zu machen.
2
Mit bestätigen.
3
Nichtzutreffendes streichen.
 
1
Auszufüllen und zu verwenden gemäß den von der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft vorgegebenen Verfahren.
2
Um die Einhaltung der einschlägigen Anforderungen an die Arbeits- und Ruhezeiten der Besatzungsmitglieder sicherzustellen, können sich zusätzliche Berechnungen und Überprüfungen als erforderlich erweisen.