In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten können berufen werden
- 1.
- Unteroffiziere mit der Beförderung zum Feldwebel,
- 2.
- Offizieranwärter nach Abschluss des für ihre Laufbahn vorgesehenen Ausbildungsganges mit der Beförderung zum Leutnant, Sanitätsoffizier-Anwärter jedoch erst mit der Beförderung zum Stabsarzt, Stabsveterinär oder Stabsapotheker sowie Militärmusikoffizier-Anwärter erst mit der Beförderung zum Hauptmann,
- 3.
- Offiziere auf Zeit,
- 4.
- Offiziere der Reserve.
