Geschädigte erhalten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit im Sinne des Abschnitts 1
- 1.
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit entsprechend dem Vierten Kapitel des Elften Buches,
- 2.
ergänzende Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach § 75,
- 3.
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit im Arbeitgebermodell nach § 76.