Bei der Gestaltung des Dienstes sollen, soweit zwingende dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen,
- 1.
die besonderen Belange der Personen mit Familien- und Pflegeaufgaben berücksichtigt werden und
- 2.
die folgenden Flexibilisierungsmodelle angeboten werden:
- a)
Modelle zur Flexibilisierung der Arbeits- oder Präsenzzeiten und
- b)
Modelle zur Flexibilisierung des Arbeitsortes.