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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG)
§ 16 Angebote von Betreuungsmöglichkeiten

Es sollen Angebote zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen gemacht werden. Dies umfasst auch Beratungs- und Vermittlungsleistungen.