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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG)
§ 16
Angebote von Betreuungsmöglichkeiten
Es sollen Angebote zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen gemacht werden. Dies umfasst auch Beratungs- und Vermittlungsleistungen.
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