StandAG
Ausfertigungsdatum: 05.05.2017
Vollzitat:
"Standortauswahlgesetz vom 5. Mai 2017 (BGBl. I S. 1074), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist"
| Stand: | Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 22.3.2023 I Nr. 88 |
| Ersetzt V 751-17 v. 23.7.2013 I 2553 (StandAG) | |
(+++ Textnachweis ab: 16.5.2017 +++)Das G wurde als Art. 1 des G v. 5.5.2017 I 1074 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 5 Abs. 3 dieses G am 16.5.2017 in Kraft. § 21 Abs. 2 Satz 3 bis 5 treten gem. Art. 6 Abs. 1 dieses G drei Monate nach Verkündung in Kraft.
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 14 Abs. 1, 33 Abs. 2 +++)
| Bewertungsrelevante Eigenschaft des Kriteriums | Bewertungsgröße beziehungsweise Indikator des Kriteriums | Wertungsgruppe | ||
|---|---|---|---|---|
| günstig | bedingt günstig | weniger günstig | ||
| Grundwasserströmung | Abstandsgeschwindigkeit des Grundwassers [mm/a] | < 0,1 | 0,1 – 1 | > 1 |
| Grundwasserangebot | Charakteristische Gebirgsdurchlässigkeit des Gesteinstyps [m/s] | < 10–12 | 10–12 – 10–10 | > 10–10* |
| Diffusionsgeschwindigkeit | Charakteristischer effektiver Diffusionskoeffizient des Gesteinstyps für tritiiertes Wasser (HTO) bei 25 °C [m2/s] | < 10–11 | 10–11 – 10–10 | > 10–10 |
| Diffusionsgeschwindigkeit bei Tonstein | Absolute Porosität | < 20 % | 20 % – 40 % | > 40 % |
| Verfestigungsgrad | Tonstein | fester Ton | halbfester Ton | |
| Bewertungsrelevante Eigenschaft des Kriteriums | Bewertungsgröße beziehungsweise Indikator des Kriteriums | Wertungsgruppe | ||
|---|---|---|---|---|
| günstig | bedingt günstig | weniger günstig | ||
| Barrierewirksamkeit | Barrierenmächtigkeit [m] | > 150 | 100 – 150 | 50 – 100 |
| Grad der Umschließung des Einlagerungsbereichs durch einen einschlusswirksamen Gebirgsbereich | vollständig | unvollständig, kleinere Fehlstellen in unkritischer Position | unvollständig; größere Fehlstellen, in kritischer Position | |
| Robustheit und Sicherheitsreserven | Teufe der oberen Begrenzung des erforderlichen einschlusswirksamen Gebirgsbereichs [m unter Geländeoberfläche] | > 500 | 300 – 500 | |
| Volumen des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs | flächenhafte Ausdehnung bei gegebener Mächtigkeit (Vielfaches des Mindestflächenbedarfs) | >> 2-fach | etwa 2-fach | << 2-fach |
| Indikator „Potenzialbringer“ bei Tonstein Anschluss von wasserleitenden Schichten in unmittelbarer Nähe des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs/ Wirtsgesteinkörpers an ein hohes hydraulisches Potenzial verursachendes Gebiet | Vorhandensein von Gesteinsschichten mit hydraulischen Eigenschaften und hydraulischem Potenzial, die die Induzierung beziehungsweise Verstärkung der Grundwasserbewegung im einschlusswirksamen Gebirgsbereich ermöglichen können. | keine Grundwasserleiter als mögliche Potenzialbringer in unmittelbarer Nachbarschaft zum Wirtsgestein/einschlusswirksamen Gebirgsbereich vorhanden | Grundwasserleiter in Nachbarschaft zum Wirtsgestein/ einschlusswirksamen Gebirgsbereich vorhanden | |
| Bewertungsrelevante Eigenschaft des Kriteriums | Bewertungsgröße beziehungsweise Indikator des Kriteriums | Wertungsgruppe | ||
|---|---|---|---|---|
| günstig | bedingt günstig | ungünstig | ||
| Ermittelbarkeit der Gesteinstypen und ihrer charakteristischen Eigenschaften im vorgesehenen Endlagerbereich, insbesondere im vorgesehenen einschlusswirksamen Gebirgsbereich | Variationsbreite der Eigenschaften der Gesteinstypen im Endlagerbereich | gering | deutlich, aber bekannt beziehungsweise zuverlässig erhebbar | erheblich und/oder nicht zuverlässig erhebbar |
| Räumliche Verteilung der Gesteinstypen im Endlagerbereich und ihrer Eigenschaften | gleichmäßig | kontinuierliche, bekannte räumliche Veränderungen | diskontinuierliche, nicht ausreichend genau vorhersagbare räumliche Veränderungen | |
| Ausmaß der tektonischen Überprägung der geologischen Einheit | weitgehend ungestört (Störungen im Abstand > 3 km vom Rand des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs), flache Lagerung | wenig gestört (weitständige Störungen, Abstand 100 m bis 3 km vom Rand des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs), Flexuren | gestört (engständig zerblockt, Abstand < 100 m), gefaltet | |
| Übertragbarkeit der Eigenschaften im vorgesehenen einschlusswirksamen Gebirgsbereich | Gesteinsausbildung (Gesteinsfazies) | Fazies regional einheitlich | Fazies nach bekanntem Muster wechselnd | Fazies nach nicht bekanntem Muster wechselnd |
| Bewertungsrelevante Eigenschaft des Kriteriums | Bewertungsgröße beziehungsweise Indikator des Kriteriums | Wertungsgruppe | ||
|---|---|---|---|---|
| günstig | bedingt günstig | weniger günstig | ||
| Veränderbarkeit der vorhandenen Gebirgsdurchlässigkeit | Verhältnis repräsentative Gebirgsdurchlässigkeit/repräsentative Gesteinsdurchlässigkeit | < 10 | 10 – 100 | > 100 |
Erfahrungen über die Barrierewirksamkeit der Gebirgsformationen in folgenden Erfahrungsbereichen
| Die Gebirgsformation/der Gesteinstyp wird unmittelbar oder mittelbar anhand eines oder mehrerer Erfahrungsbereiche als gering durchlässig bis geologisch dicht identifiziert, auch unter geogener oder technogener Beanspruchung. | Die Gebirgsformation/der Gesteinstyp ist mangels Erfahrung nicht unmittelbar/ mittelbar als gering durchlässig bis geologisch dicht zu charakterisieren. | Die Gebirgsformation/der Gesteinstyp wird unmittelbar oder mittelbar anhand eines Erfahrungsbereichs als nicht hinreichend gering durchlässig identifiziert. | |
| Duktilität des Gesteins (da es keine festgelegten Grenzen gibt, ab welcher Bruchverformung ein Gestein duktil oder spröde ist, soll dieses Kriterium nur bei einem Vergleich von Standorten angewandt werden) | Duktil/plastisch-viskos ausgeprägt | Spröde-duktil bis elastoviskoplastisch wenig ausgeprägt | Spröde, linear-elastisch | |
| Rückbildbarkeit von Rissen | Rückbildung der Sekundärpermeabilität durch Rissschließung | Die Rissschließung erfolgt aufgrund duktilen Materialverhaltens unter Ausgleich von Oberflächenrauhigkeiten im Grundsatz vollständig. | Die Rissschließung erfolgt durch mechanische Rissweitenverringerung in Verbindung mit sekundären Mechanismen, zum Beispiel Quelldeformationen. | Die Rissschließung erfolgt nur in beschränktem Maße (zum Beispiel bei sprödem Materialverhalten, Oberflächenrauhigkeiten, Brückenbildung). |
| Rückbildung der mechanischen Eigenschaften durch Rissverheilung | Rissverheilung durch geochemisch geprägte Prozesse mit erneuter Aktivierung atomarer Bindungskräfte im Rissflächenbereich | Rissverheilung nur durch geogene Zuführung und Auskristallisation von Sekundärmineralen (mineralisierte Poren- und Kluftwässer, Sekundärmineralisation) | ||
| Zusammenfassende Beurteilung der Neigung zur Bildung von Fluidwegsamkeiten aufgrund der Bewertung der einzelnen Indikatoren | Bewertung überwiegend „günstig“: Keine bis marginale Neigung zur Bildung von Fluidwegsamkeiten | Bewertung überwiegend „bedingt günstig“: Geringe Neigung zur Bildung von dauerhaften Fluidwegsamkeiten | Bewertung überwiegend „weniger günstig“: Bildung von dauerhaften sekundären Fluidwegsamkeiten zu erwarten | |
| Bewertungsrelevante Eigenschaft des Kriteriums | Bewertungsgröße beziehungsweise Indikator des Kriteriums | Wertungsgruppe | ||
|---|---|---|---|---|
| günstig | bedingt günstig | weniger günstig | ||
| Gasbildung | Wasserangebot im Einlagerungsbereich | trocken | feucht und dicht (Gebirgsdurchlässigkeit < 10–11 m/s) | feucht |
| Bewertungsrelevante Eigenschaft des Kriteriums | Bewertungsgröße beziehungsweise Indikator des Kriteriums | Wertungsgruppe | ||
|---|---|---|---|---|
| günstig | bedingt günstig | weniger günstig | ||
| Sorptionsfähigkeit der Gesteine des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs | Kd-Wert für folgende langzeitrelevante Radionuklide ≥ 0,001 m3/kg | Uran, Protactinium, Thorium, Plutonium, Neptunium, Zirkonium, Technetium, Palladium, Jod, Cäsium, Chlor | Uran, Plutonium, Neptunium, Zirkonium, Technetium, Cäsium | – |
| Bewertungsrelevante Eigenschaft des Kriterium | Bewertungsgröße des Kriteriums beziehungsweise Indikators | Wertungsgruppe | ||
|---|---|---|---|---|
| günstig | bedingt günstig | ungünstig | ||
| Schutz des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch günstigen Aufbau des Deckgebirges gegen Erosion und Subrosion sowie ihre Folgen (insbesondere Dekompaktion) | Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen, Verbreitung und Mächtigkeit grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge | mächtige vollständige Überdeckung, geschlossene Verbreitung grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge | flächenhafte, aber lückenhafte beziehungsweise unvollständige Überdeckung, flächenhafte, aber lückenhafte beziehungsweise unvollständige Verbreitung grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge | fehlende Überdeckung, Fehlen grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge |
| Verbreitung und Mächtigkeit erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs | mächtige vollständige Überdeckung, weiträumige geschlossene Verbreitung besonders erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge | flächenhafte, aber lückenhafte beziehungsweise unvollständige Überdeckung, flächenhafte, aber lückenhafte beziehungsweise unvollständige Verbreitung erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge | fehlende Überdeckung, Fehlen erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge | |
| keine Ausprägung struktureller Komplikationen (zum Beispiel Störungen, Scheitelgräben, Karststrukturen) im Deckgebirge, aus denen sich subrosive, hydraulische oder mechanische Beeinträchtigungen für den einschlusswirksamen Gebirgsbereich ergeben könnten | Deckgebirge mit ungestörtem Aufbau | strukturelle Komplikationen, aber ohne erkennbare hydraulische Wirksamkeit (zum Beispiel verheilte Klüfte/Störungen) | strukturelle Komplikationen mit potenzieller hydraulischer Wirksamkeit | |
| Kriterium | Wertungsgruppe | ||
|---|---|---|---|
| günstig | bedingt günstig | weniger günstig | |
| Abstand zu vorhandener bebauter Fläche von Wohngebieten und Mischgebieten | Abstand > 1 000 m | Abstand 500 – 1 000 m | Abstand < 500 m |
| Emissionen (zum Beispiel Lärm, Schadstoffe) | Unterschreitung der Vorsorgewerte | Überschreitung der Vorsorgewerte in bestimmten Phasen bei Einhaltung der Grenzwerte | Überschreitung der Vorsorgewerte in bestimmten Phasen |
| oberflächennahe Grundwasservorkommen zur Trinkwasser- gewinnung | keine | Nutzung potenziell möglich oder Ausweichpotenzial gut erschließbar | Bestehende oder geplante Nutzung und Ausweichpotenzial nur aufwändig erschließbar |
| Überschwemmungsgebiete | keine | ||
| Kriterium | Wertungsgruppe | ||
|---|---|---|---|
| günstig | bedingt günstig | weniger günstig | |
| Naturschutz- und Schutzgebiete nach §§ 23 und 32 Bundesnaturschutzgesetz | keine | ||
| bedeutende Kulturgüter | keine | ||
| tiefe Grundwasservorkommen zur Trinkwassergewinnung | keine | Nutzung potenziell möglich oder Ausweichpotenzial gut erschließbar | Bestehende oder geplante Nutzung und Ausweichpotenzial nur aufwändig erschließbar |
| Kriterium | Wertungsgruppe | ||
|---|---|---|---|
| günstig | bedingt günstig | weniger günstig | |
| Anlagen, die der zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterliegen | keine Anlagen mit Störfallrisiko | vorhandene Anlagen mit Störfallrisiko sind verlegbar | vorhandene Anlagen mit Störfallrisiko sind nicht verlegbar |
| Abbau von Bodenschätzen, einschließlich Fracking | keine Vorkommen | keine Nutzung bestehender Vorkommen/ungünstige Abbaubedingungen | bestehende oder geplante Nutzungen/günstige Abbaubedingungen |
| geothermische Nutzung des Untergrundes | kein Potenzial | bestehende oder geplante Nutzung | |
| Nutzung des geologischen Untergrundes als Erdspeicher (Druckluft, CO2-Verpressung, Gas) | kein Potenzial | bestehende oder geplante Nutzung | |