Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“,
- 2.
„Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“,
- 3.
„Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ sowie
- 4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.