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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zum Europäischen Übereinkommen vom 16. Mai 1972 über Staatenimmunität
Art 1 

Dem in Basel am 16. Mai 1972 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Europäischen Übereinkommen über Staatenimmunität wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.