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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten
Anlage 2 (zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten für die Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung

(Fundstelle: BGBl. I 1996, S. 1989 - 1995)
A. Sachliche Gliederung

Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse
    
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
123
1Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
 
1.1Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1)
a)Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung erklären
b)Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
c)Aufgaben der für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Institutionen sowie Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erläutern
1.2Unternehmensziele und Organisation
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2)
a)Tätigkeitsfelder des Ausbildungsbetriebes und Ziele erläutern
b)die Organisationsstrukturen des Ausbildungsbetriebes beschreiben
c)betriebliche Organisationsvorgaben in Arbeitsabläufen umsetzen
1.3Personalwesen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3)
a)Personalplanung, -beschaffung und -einsatz im Zusammenhang mit der Organisation des Ausbildungsbetriebes an Beispielen erläutern
b)die Qualifizierung von Beschäftigten als Personalentwicklungsmaßnahme und ihre Bedeutung für die persönliche Entwicklung sowie für den Ausbildungsbetrieb aufzeigen
c)für das Arbeitsverhältnis wichtige Nachweise und die Positionen der Gehaltsabrechnung erläutern
1.4Selbstverwaltung und Aufsicht
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4)
a)die Wirkungen des Selbstverwaltungsprinzips auf die Aufgabenwahrnehmung beim Ausbildungsbetrieb beschreiben
b)Satzung und sonstige Normen als autonomes Recht des Ausbildungsbetriebes erläutern
c)Organe des Ausbildungsbetriebes und ihre Aufgaben beschreiben
d)Aufgaben der Staatsaufsicht und Aufsichtsmittel gegenüber dem Ausbildungsbetrieb darstellen
1.5Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.5)
a)Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag, dem Arbeitsvertrag sowie weiteren für den Ausbildungsbetrieb geltenden Rechtsgrundlagen beschreiben
b)arbeits- und dienstrechtliche Stellung der Beschäftigtengruppen des Ausbildungsbetriebes abgrenzen
c)den Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen
d)die sich aus den Rechten und Funktionen der Personal- oder Betriebsvertretung ergebenden Möglichkeiten erläutern
e)arbeits- und verwaltungsgerichtliche Verfahren als Formen des Rechtsschutzes der Beschäftigten erläutern
1.6Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.6)
a)Regelungen über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einhalten und sich situationsgerecht verhalten
b)zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen
c)zur rationellen Ressourcenverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen
2Aufgaben der Sozialversicherung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2)
 
2.1Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.1)
a)die Stellung der Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung erklären
b)die Gliederung der Sozialversicherung in Versicherungszweige erläutern
c)die in den Zweigen der Sozialversicherung zu lösenden Aufgaben den Versicherungsträgern zuordnen
d)gemeinsame Vorschriften für die Sozialleistungsbereiche anwenden
e)die für das Zusammenwirken der Sozialleistungsträger erforderlichen Maßnahmen einleiten
f)Wirkungen des über- und zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts berücksichtigen
2.2Versicherte, Mitglieder
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.2)
a)Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht Beschäftigter feststellen
b)Versicherungsberechtigung Beschäftigter feststellen
c)zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger ermitteln
2.3Beiträge für Beschäftigte
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.3)
a)Beitragspflicht und Beitragsfreiheit feststellen
b)Bestimmungsgrößen für die Berechnung der Beiträge anwenden
c)Verteilung der Beitragslast sowie den Beitragszahler ermitteln
d)Fälligkeit der Beiträge bestimmen
e)Folgen des Zahlungsverzugs aufzeigen
2.4Leistungen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.4)
a)Leistungsarten unterscheiden
b)Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen feststellen
c)Ansprüche auf Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung feststellen
d)Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Bedarfsgerechtigkeit bei der Leistungserbringung berücksichtigen
e)Aufgaben der unterschiedlichen medizinischen Dienste beschreiben
f)Maßnahmen zur Sicherung von Erstattungsansprüchen gegenüber Leistungsempfängern und anderen Sozialleistungsträgern einleiten
g)Maßnahmen zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen einleiten
3Informationsverarbeitung und Datenschutz
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
 
3.1Informationsbeschaffung, -Verarbeitung und -aufbereitung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1)
a)Ziele und Einsatzbereiche der Informationsverarbeitung beschreiben sowie Auswirkungen auf Arbeitsabläufe im Ausbildungsbetrieb erläutern
b)Daten für die Informationsverarbeitung beschaffen, aufbereiten und auswerten
3.2Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2)
a)Aufbau und Funktion der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben
b)Informations- und Kommunikationstechniken des Ausbildungsbetriebes aufgabenorientiert einsetzen
c)Schutzvorschriften für mit Informations- und Kommunikationstechniken ausgestattete Arbeitsplätze anwenden
3.3Datenschutz
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.3)
a)Vorschriften zum Datenschutz anwenden
b)betriebliche Regelungen zur Datensicherheit bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten anwenden
4Kommunikation und Kooperation
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4)
 
4.1Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1)
a)Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen auf das berufliche Handeln anwenden
b)Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und formaler Anforderungen ziel-, adressaten- und situationsgerecht gestalten
c)Notwendigkeit gegenseitiger Information und Vorzüge von Zusammenarbeit aufzeigen
d)bei der Kommunikation und Kooperation eigene Standpunkte artikulieren
e)gemeinsame Vorschriften über Aufklärung, Beratung und Auskunft anwenden
4.2Umgang mit Konflikten
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2)
a)Konfliktursachen im Kommunikations- und Kooperationsprozeß feststellen
b)Möglichkeiten zur Konfliktregelung im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden
c)Konflikte als Chance für verbesserte Kommunikation und Kooperation erläutern
5Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5)
a)Grundsätze und Formen des Verwaltungshandelns anwenden
b)Regelungen für Einleitung, Durchführung und Abschluß des Verwaltungsverfahrens anwenden
c)Regelungen zum Widerspruchsverfahren beim Versicherungsträger anwenden
d)Wirkungen des Sozialgerichtsverfahrens auf das Verwaltungshandeln des Versicherungsträgers erläutern
e)bei Ordnungswidrigkeiten erforderliche Maßnahmen veranlassen
6Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6)
a)Methoden für systematisches und kontinuierliches Lernen berücksichtigen
  
b)eigene Arbeitsorganisation rationell und funktionsgerecht gestalten
c)Fachliteratur, Dokumentationen und andere Informationsmittel nutzen
d)Arbeitsmittel rationell, funktionsgerecht und umweltschonend einsetzen
e)Techniken der Rechtsanwendung beim Wahrnehmen von Fachaufgaben einsetzen
f)aus mündlichen und schriftlichen Informationen den wesentlichen Sachverhalt ermitteln, Lösungen entwickeln und Ergebnisse adressatengerecht gestalten



Abschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
123
1Versicherter Personenkreis
(§ 3 Abs. 2 Buchstabe B Nr. 1)
a)Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder Satzung als Voraussetzung für die Beitragspflicht des Unternehmers und die Leistungspflicht des Unfallversicherungsträgers feststellen
b)Versicherungsfreiheit und die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung feststellen
2Mitgliedschaft
(§ 3 Abs. 2 Buchstabe B Nr. 2)
a)den zuständigen Unfallversicherungsträger bestimmen
b)Auswirkungen auf die Zuständigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Änderungen des Unternehmers und des Unternehmens feststellen
3Finanzierung
(§ 3 Abs. 2 Buchstabe B Nr. 3)
a)die Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung erläutern
b)Beitragspflicht feststellen, Beiträge berechnen sowie Beitragsentrichtung veranlassen und überwachen
c)Beitreibung von rückständigen Beiträgen einleiten
4Leistungen
(§ 3 Abs. 2 Buchstabe B Nr. 4)
a)in Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mitwirken
b)Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten feststellen
c)Anspruch auf Heilbehandlung feststellen
d)Anspruch auf Pflege, berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, Leistungen zur sozialen Rehabilitation und ergänzende Leistungen feststellen
e)Geldleistungen während der Heilbehandlung und der berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation bewirken
f)Renten an Versicherte und Leistungen an Hinterbliebene feststellen
g)Tatbestände für Änderung, Ruhen, Ende und Ausschluß von Renten feststellen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten
h)Abfindung von Renten feststellen
i)Regelungen über die Zusammenarbeit zwischen den Unfallversicherungsträgern sowie mit Leistungserbringern anwenden
k)bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Unternehmern und Betriebsangehörigen mitwirken
B. Zeitliche Gliederung

Erstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A Abschnitt I der Berufsbildpositionen
1.1
Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung,
1.2
Unternehmensziele und Organisation, Lernziele a und b,
1.3
Personalwesen, Lernziel c,
1.4
Selbstverwaltung und Aufsicht,
1.5
Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung,
2.1
Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung, Lernziele a bis c,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A Abschnitt I der Berufsbildpositionen
2.2
Versicherte, Mitglieder,
2.3
Beiträge für Beschäftigte, Lernziele a bis c,
in Verbindung mit
1.2
Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
1.6
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
3
Informationsverarbeitung und Datenschutz,
4.1
Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
6
Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A Abschnitt I der Berufsbildposition
2.4
Leistungen, Lernziele a bis d,
in Verbindung mit
2.1
Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung, Lernziel d,
5
Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.2
Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
1.6
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
3
Informationsverarbeitung und Datenschutz,
4.1
Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
6
Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken
fortzuführen.
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A der Berufsbildpositionen
I. 1)
2.3 Beiträge für Beschäftigte, Lernziele d und e,
II. 2)
1    Versicherter Personenkreis,
II.
2    Mitgliedschaft,
II.
3    Finanzierung

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
I.
1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
I.
3    Informationsverarbeitung und Datenschutz,
I.
4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
I.
5    Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b,
I.
6    Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A der Berufsbildpositionen
I.
2.4 Leistungen, Lernziel e,
II.
4    Leistungen, Lernziele a bis e,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
I.
1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
I.
3    Informationsverarbeitung und Datenschutz,
I.
4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
I.
5    Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b,
I.
6    Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A der Berufsbildposition
II.
4    Leistungen, Lernziele f bis i,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
I.
1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
I.
3    Informationsverarbeitung und Datenschutz,
I.
4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
I.
5    Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b,
I.
6    Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken
fortzuführen.
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A der Berufsbildpositionen
I.
1.3 Personalwesen, Lernziele a und b,
I.
2.1 Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung, Lernziel e,
I.
2.4 Leistungen, Lernziel f,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
I.
1.5 Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung, Lernziele a, b, d und e,
I.
1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
I.
3    Informationsverarbeitung und Datenschutz,
I.
4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
I.
5    Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b,
I.
6    Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken,
II.
1    Versicherter Personenkreis,
II.
4    Leistungen, Lernziele a bis i,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A der Berufsbildpositionen
I.
2.4 Leistungen, Lernziel g,
I.
4.2 Umgang mit Konflikten,
I.
5    Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziel e,
II.
4    Leistungen, Lernziel k,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
I.
1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
I.
3    Informationsverarbeitung und Datenschutz,
I.
4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
I.
5    Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b,
I.
6    Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken,
II.
1    Versicherter Personenkreis,
II.
2    Mitgliedschaft,
II.
3    Finanzierung,
II.
4    Leistungen, Lernziele a bis i,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A der Berufsbildpositionen
I.
2.1 Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung, Lernziel f,
I.
5    Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele c und d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
I.
1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
I.
3    Informationsverarbeitung und Datenschutz,
I.
4    Kommunikation und Kooperation,
I.
5    Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b,
I.
6    Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken,
II.
1    Versicherter Personenkreis,
II.
2    Mitgliedschaft,
II.
3   Finanzierung,
II.
4    Leistungen
fortzuführen.
----------
1) Abschnitt I.

2) Abschnitt II.