A. Sachliche Gliederung |
Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
1 | 2 | 3 |
1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) | Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung erklären |
b) | Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern |
c) | Aufgaben der für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Institutionen sowie Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erläutern |
1.2 | Unternehmensziele und Organisation (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) | Tätigkeitsfelder des Ausbildungsbetriebes und Ziele erläutern |
b) | die Organisationsstrukturen des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
c) | betriebliche Organisationsvorgaben in Arbeitsabläufen umsetzen |
1.3 | Personalwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) | Personalplanung, -beschaffung und -einsatz im Zusammenhang mit der Organisation des Ausbildungsbetriebes an Beispielen erläutern |
b) | die Qualifizierung von Beschäftigten als Personalentwicklungsmaßnahme und ihre Bedeutung für die persönliche Entwicklung sowie für den Ausbildungsbetrieb aufzeigen |
c) | für das Arbeitsverhältnis wichtige Nachweise und die Positionen der Gehaltsabrechnung erläutern |
1.4 | Selbstverwaltung und Aufsicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4) | a) | die Wirkungen des Selbstverwaltungsprinzips auf die Aufgabenwahrnehmung beim Ausbildungsbetrieb beschreiben |
b) | Satzung und sonstige Normen als autonomes Recht des Ausbildungsbetriebes erläutern |
c) | Organe des Ausbildungsbetriebes und ihre Aufgaben beschreiben |
d) | Aufgaben der Staatsaufsicht und Aufsichtsmittel gegenüber dem Ausbildungsbetrieb darstellen |
1.5 | Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.5) | a) | Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag, dem Arbeitsvertrag sowie weiteren für den Ausbildungsbetrieb geltenden Rechtsgrundlagen beschreiben |
b) | arbeits- und dienstrechtliche Stellung der Beschäftigtengruppen des Ausbildungsbetriebes abgrenzen |
c) | den Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen |
d) | die sich aus den Rechten und Funktionen der Personal- oder Betriebsvertretung ergebenden Möglichkeiten erläutern |
e) | arbeits- und verwaltungsgerichtliche Verfahren als Formen des Rechtsschutzes der Beschäftigten erläutern |
1.6 | Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.6) | a) | Regelungen über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einhalten und sich situationsgerecht verhalten |
b) | zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen |
c) | zur rationellen Ressourcenverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen |
2 | Aufgaben der Sozialversicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) | |
2.1 | Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.1) | a) | die Stellung der Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung erklären |
b) | die Gliederung der Sozialversicherung in Versicherungszweige erläutern |
c) | die in den Zweigen der Sozialversicherung zu lösenden Aufgaben den Versicherungsträgern zuordnen |
d) | gemeinsame Vorschriften für die Sozialleistungsbereiche anwenden |
e) | die für das Zusammenwirken der Sozialleistungsträger erforderlichen Maßnahmen einleiten |
f) | Wirkungen des über- und zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts berücksichtigen |
2.2 | Versicherte, Mitglieder (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.2) | a) | Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht Beschäftigter feststellen |
b) | Versicherungsberechtigung Beschäftigter feststellen |
c) | zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger ermitteln |
2.3 | Beiträge für Beschäftigte (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.3) | a) | Beitragspflicht und Beitragsfreiheit feststellen |
b) | Bestimmungsgrößen für die Berechnung der Beiträge anwenden |
c) | Verteilung der Beitragslast sowie den Beitragszahler ermitteln |
d) | Fälligkeit der Beiträge bestimmen |
e) | Folgen des Zahlungsverzugs aufzeigen |
2.4 | Leistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.4) | a) | Leistungsarten unterscheiden |
b) | Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen feststellen |
c) | Ansprüche auf Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung feststellen |
d) | Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Bedarfsgerechtigkeit bei der Leistungserbringung berücksichtigen |
e) | Aufgaben der unterschiedlichen medizinischen Dienste beschreiben |
f) | Maßnahmen zur Sicherung von Erstattungsansprüchen gegenüber Leistungsempfängern und anderen Sozialleistungsträgern einleiten |
g) | Maßnahmen zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen einleiten |
3 | Informationsverarbeitung und Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) | |
3.1 | Informationsbeschaffung, -Verarbeitung und -aufbereitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1) | a) | Ziele und Einsatzbereiche der Informationsverarbeitung beschreiben sowie Auswirkungen auf Arbeitsabläufe im Ausbildungsbetrieb erläutern |
b) | Daten für die Informationsverarbeitung beschaffen, aufbereiten und auswerten |
3.2 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) | Aufbau und Funktion der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
b) | Informations- und Kommunikationstechniken des Ausbildungsbetriebes aufgabenorientiert einsetzen |
c) | Schutzvorschriften für mit Informations- und Kommunikationstechniken ausgestattete Arbeitsplätze anwenden |
3.3 | Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.3) | a) | Vorschriften zum Datenschutz anwenden |
b) | betriebliche Regelungen zur Datensicherheit bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten anwenden |
4 | Kommunikation und Kooperation (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) | |
4.1 | Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) | Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen auf das berufliche Handeln anwenden |
b) | Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und formaler Anforderungen ziel-, adressaten- und situationsgerecht gestalten |
c) | Notwendigkeit gegenseitiger Information und Vorzüge von Zusammenarbeit aufzeigen |
d) | bei der Kommunikation und Kooperation eigene Standpunkte artikulieren |
e) | gemeinsame Vorschriften über Aufklärung, Beratung und Auskunft anwenden |
4.2 | Umgang mit Konflikten (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) | Konfliktursachen im Kommunikations- und Kooperationsprozeß feststellen |
b) | Möglichkeiten zur Konfliktregelung im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden |
c) | Konflikte als Chance für verbesserte Kommunikation und Kooperation erläutern |
5 | Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) | a) | Grundsätze und Formen des Verwaltungshandelns anwenden |
b) | Regelungen für Einleitung, Durchführung und Abschluß des Verwaltungsverfahrens anwenden |
c) | Regelungen zum Widerspruchsverfahren beim Versicherungsträger anwenden |
d) | Wirkungen des Sozialgerichtsverfahrens auf das Verwaltungshandeln des Versicherungsträgers erläutern |
e) | bei Ordnungswidrigkeiten erforderliche Maßnahmen veranlassen |
6 | Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) | a) | Methoden für systematisches und kontinuierliches Lernen berücksichtigen |
b) | eigene Arbeitsorganisation rationell und funktionsgerecht gestalten |
c) | Fachliteratur, Dokumentationen und andere Informationsmittel nutzen |
d) | Arbeitsmittel rationell, funktionsgerecht und umweltschonend einsetzen |
e) | Techniken der Rechtsanwendung beim Wahrnehmen von Fachaufgaben einsetzen |
f) | aus mündlichen und schriftlichen Informationen den wesentlichen Sachverhalt ermitteln, Lösungen entwickeln und Ergebnisse adressatengerecht gestalten |
Abschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
1 | 2 | 3 |
1 | Versicherungsverhältnisse (§ 3 Abs. 2 Buchstabe C Nr. 1) | |
1.1 | Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit (§ 3 Abs. 2 Buchstabe C Nr. 1.1) | a) | Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht selbständig Tätiger sowie sonstiger Personen feststellen |
b) | Verpflichtung zur Nachversicherung feststellen |
1.2 | Freiwillige Versicherung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe C Nr. 1.2) | a) | Berechtigung zur freiwilligen Versicherung feststellen |
b) | Berechtigung zur Nachzahlung von Beiträgen feststellen |
2 | Finanzierung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe C Nr. 2) | a) | die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung erläutern |
b) | für selbständig Tätige und sonstige Personen Beitragspflicht oder Beitragsfreiheit feststellen sowie Beiträge berechnen oder überprüfen |
c) | für selbständig Tätige und sonstige Personen Verteilung der Beitragslast und Beitragsschuldner bestimmen sowie Beitragszahlung veranlassen und überwachen |
d) | Wirksamkeit der Beitragszahlung feststellen und Beitragserstattungen durchführen |
3 | Leistungen (§ 3 Abs. 2 Buchstabe C Nr. 3) | |
3.1 | Rehabilitation(§ 3 Abs. 2 Buchstabe C Nr. 3.1) | a) | Ansprüche auf Leistungen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation feststellen |
b) | Anspruch auf Übergangsgeld feststellen und Zahlung veranlassen |
c) | Anspruch auf ergänzende Leistungen prüfen |
3.2 | Rentenansprüche (§ 3 Abs. 2 Buchstabe C Nr. 3.2) | a) | Ansprüche auf Renten aus eigener Versicherung und auf Renten wegen Todes feststellen |
b) | Renten überprüfen, neu feststellen oder weitergewähren |
3.3 | Rentenhöhe und Rentenzahlung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe C Nr. 3.3) | a) | die Faktoren der Rentenformel erläutern und die monatliche Rente berechnen |
b) | Mitgliedschaft in der Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung prüfen und berücksichtigen |
c) | Auswirkungen sonstiger Tatbestände auf die Höhe des Rentenzahlbetrages oder Rentenauszahlungsbetrages berücksichtigen |
d) | die wesentlichen Berechnungsvorschriften beim Zusammentreffen von Renten und von Einkommen anwenden |
e) | Rentenzahlung veranlassen |
f) | Tatbestände bei Ausschluß und Minderung von Leistungen berücksichtigen |
3.4 | Zusatzleistungen und sonstige Leistungen (§ 3 Abs. 2 Buchstabe C Nr. 3.4) | a) | Rentenabfindungen feststellen |
b) | die Zahlung von Zuschüssen zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung veranlassen |
c) | Beitragserstattungen durchführen |
3.5 | Kontenklärung und Rentenauskunft (§ 3 Abs. 2 Buchstabe C Nr. 3.5) | a) | Versicherungskonto klären |
b) | Rentenauskunft erteilen |