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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren (Tierschutz-Versuchstierverordnung - TierSchVersV)
§ 46 Beratung zu Alternativen zu Tierversuchen

Das Bundesinstitut berät die zuständigen Behörden in Angelegenheiten, die mit Alternativen zu Tierversuchen zusammenhängen.