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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
§ 4 Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die Zulassungsentscheidungen dienen.