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Gesetz über die am 6. November 1925 im Haag revidierte Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

VerbÜbkParisHaagG

Ausfertigungsdatum: 31.03.1928

Vollzitat:

"Gesetz über die am 6. November 1925 im Haag revidierte Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 442-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, das durch Artikel 49 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist"

Stand:geändert durch Art. 49 G v. 8.12.2010 I 1864

Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise

Fußnote

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1964 +++)

PVÜ Haager Fassung v. 6.11.1925, 1928 II 175/176; vgl. jetzt auch Londoner Fassung 01-424-1, Lissaboner Fassung 01-424-2
Die nach dem Haager Musterabkommen der inländischen Behörde zufallenden Geschäfte übernimmt das Deutsche Patent- und Markenamt. Es kann Bestimmungen über das Verfahren erlassen.
Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. ...