In Topographieschutzsachen steht der Gebührensatz wie folgt zu:
- 1.
im Eintragungsverfahren: zu 10/10,
- 2.
im Beschwerdeverfahren gegen die Versagung der Eintragung: zu 13/10,
- 3.
im Löschungsverfahren: zu 15/10,
- 4.
im Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung über den Löschungsantrag: zu 20/10,
- 5.
in anderen Beschwerdeverfahren: zu 3/10.