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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die Erstattung von Gebühren der beigeordneten Vertretung in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen (Vertretungsgebühren-Erstattungsgesetz - VertrGebErstG)
§ 8 Sortenschutzsachen

In Sortenschutzsachen steht der Gebührensatz im Beschwerdeverfahren zu 13/10 zu.