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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Anzeigen nach § 24 des Wertpapierinstitutsgesetzes 1 (Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung - WpI-InhKontrollV)
Anlage 3 (zu § 5 Absatz 2)
Formular WpI-Z
Anlage Nr. _ _

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 9, S. 30 - 32)
 
Angaben zur Zuverlässigkeit
(Angaben nach § 5 Absatz 2 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 4 Buchstabe a und b sowie Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a und b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
 
Angaben zum Zielunternehmen
 
Firma
(laut Registereintragung)
 
Rechtsform 
Sitz mit Postleitzahl 
 
Angaben des interessierten Erwerbers
 
Zuverlässigkeitserklärungen für vom interessierten Erwerber geleitete oder kontrollierte Unternehmen können in einem einzelnen Formular unter Beifügung einer unterschriebenen tabellarischen Aufstellung der betroffenen Unternehmen erfolgen, sofern die inhaltlichen Erklärungen gleichermaßen auf alle benannten Unternehmen zutreffen.
 
 zum interessierten Erwerber selbst
 zu einem vom interessierten Erwerber derzeit oder früher geleiteten Unternehmen
 zu einem vom interessierten Erwerber derzeit oder früher kontrollierten Unternehmen
 zu einer Person, die die Geschäfte des interessierten Erwerbers tatsächlich leitet
 zum Anteilseigner, der einen maßgeblichen Einfluss auf den interessierten Erwerber ausübt
 
Angaben bei einer natürlichen Person
Familienname 
Geburtsname 
Sämtliche Vornamen 
Geburtsdatum 
Geburtsort 
Staatsangehörigkeit 
Anschrift des Hauptwohnsitzes
 Straße, Hausnummer 
Postleitzahl 
Ort 
Staat 
 
Angaben bei einer nicht natürlichen Person
Firma
(laut Registereintragung)
 
Rechtsform 
Sitz mit Postleitzahl 
Sitzstaat 
Ordnungsmerkmale Registereintragung1  
LEI2  
 
Angaben nach Artikel 4 Buchstabe a Nummer 1 sowie Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 
Wurden gegen den auf Seite 1 Angegebenen strafrechtliche Ermittlungen oder Verfahren, einschlägige Zivil- und Verwaltungssachen und disziplinarrechtliche Maßnahmen, einschließlich der Aberkennung der Position eines Unternehmensleiters oder Konkurs-, Insolvenz- oder vergleichbare Verfahren geführt?
Nein.
Ja.
 
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen einzeln aufzuführen und zu erläutern. Amtliche Bescheinigungen sind als Nachweis beizufügen.
1. Anlage Nr. _ _
2. Anlage Nr. _ _
3. Anlage Nr. _ _
 
Angaben nach Artikel 4 Buchstabe a Nummer 2 sowie Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 
Bestehen gegen den auf Seite 1 Angegebenen laufende Untersuchungen, Vollstreckungsverfahren, Sanktionen oder andere Vollstreckungsentscheidungen?
Nein.
Ja.
 
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Untersuchungen, Verfahren und Sanktionen einzeln aufzuführen und zu erläutern.
1. Anlage Nr. _ _
2. Anlage Nr. _ _
3. Anlage Nr. _ _
 
Angaben nach Artikel 4 Buchstabe a Nummer 3 sowie Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 
Wurde dem auf Seite 1 Angegebenen die zur Ausübung einer Handelstätigkeit, einer unternehmerischen Tätigkeit oder einer freiberuflichen Tätigkeit erforderliche Registrierung, Genehmigung, Mitgliedschaft oder Zulassung verweigert, entzogen, widerrufen oder beendigt? Erfolgte ein Ausschluss durch eine Regulierungsstelle oder staatliche Einrichtung oder durch einen Berufsverband oder eine Berufsvereinigung?
Nein.
Ja.
 
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und die Gründe für die Verweigerung, Entziehung, Widerruf oder Beendigung anzugeben und zu erläutern.
1. Anlage Nr. _ _
2. Anlage Nr. _ _
3. Anlage Nr. _ _
 
Angaben nach Artikel 4 Buchstabe a Nummer 4 sowie Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 
Wurde der auf Seite 1 Angegebene aus einem Arbeitsverhältnis, einer Vertrauensstellung oder einem Treuhandverhältnis entlassen?
Nein.
Ja.
 
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und die Gründe für die Entlassung anzugeben und zu erläutern.
1. Anlage Nr. _ _
2. Anlage Nr. _ _
3. Anlage Nr. _ _
 
Angaben nach Artikel 4 Buchstabe b sowie Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 
Wurde die Zuverlässigkeit des auf Seite 1 Angegebenen bereits von einer anderen Aufsichtsbehörde beurteilt?
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist der Name der Behörde anzugeben und ein Nachweis über das Ergebnis der Beurteilung beizufügen.
1. Anlage Nr. _ _
2. Anlage Nr. _ _
3. Anlage Nr. _ _
 
   
Ort Datum
   
 
Unterschrift des interessierten Erwerbers oder der vertretungsberechtigten Person
  
 
1
Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.
2
Nur anzugeben, sofern vorhanden.