Der Prüfer hat über die ausländischen Zweigniederlassungen des Wertpapierinstituts zu berichten. Dabei sind für diese Zweigniederlassungen zu beurteilen:
- 1.
deren Beitrag zum Unternehmensergebnis,
- 2.
deren Einfluss auf das Risikoprofil sowie die Risikolage und die Risikovorsorge des Wertpapierinstituts insgesamt sowie
- 3.
die Einbindung dieser Zweigniederlassungen in das Risikomanagement des Wertpapierinstituts.