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Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Wertpapierinstitute sowie über die zu erstellenden Berichte 1

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Berichtszeitraum
  § 3 Risikoorientierung und Wesentlichkeit
  § 4 Art und Umfang der Berichterstattung
  § 5 Form und Frist der Berichterstattung
  § 6 Prüfungsfeststellungen
  § 7 Anlagen
  § 8 Zusammenfassende Schlussbemerkung
  § 9 Berichtsturnus
Abschnitt 2
 Allgemeine Angaben zum Wertpapierinstitut
  § 10 Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen
  § 11 Zweigniederlassungen
Abschnitt 3
 Aufsichtliche Vorgaben
Unterabschnitt 1
 Risikomanagement, Geschäftsorganisation und Handelsbuch
  § 12 Angemessenheit und Zweckdienlichkeit der Regelungen für die Unternehmensführung
  § 13 Hinweisgebersystem
  § 14 Vergütungssysteme
  § 15 IT-Systeme
  § 16 Sanierungsplanung
  § 17 Vorgaben für das Handelsbuch
Unterabschnitt 2
 Eigenmittel, Eigenmittelzusammensetzung und Liquiditätslage
  § 18 Ermittlung der Eigenmittel
  § 19 Eigenmittel
  § 20 Kredite an bestimmte Personen
  § 21 Kleine und nicht verflochtene Wertpapierinstitute
  § 22 Liquiditätslage
Unterabschnitt 3
 Offenlegung, Anzeigewesen und Ausnahmen für gruppenangehörige Unternehmen
  § 23 Offenlegungsanforderungen
  § 24 Anzeigewesen
  § 25 Ausnahmen für gruppenangehörige Wertpapierinstitute
Abschnitt 4
 Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von strafbaren Handlungen nach § 33 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes
  § 26 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
  § 27 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und von strafbaren Handlungen nach § 33 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes
Abschnitt 5
 Angaben zu bestimmten Risiken
  § 28 Länderrisiko
  § 29 Wertpapierdarlehen
  § 30 Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften nach den Verordnungen (EU) Nr. 648/2012 und (EU) Nr. 600/2014
Abschnitt 6
 Abschlussorientierte Berichterstattung
  § 31 Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr
  § 32 Entwicklung der Vermögenslage
  § 33 Entwicklung der Ertragslage
  § 34 Risikolage und Risikovorsorge
  § 35 Erläuterungen zur Rechnungslegung
Abschnitt 7
 Angaben zu Wertpapierinstitutsgruppen und Finanzkonglomeraten
  § 36 Regelungsbereich
  § 37 Berichterstattung zu Gruppen und Konsolidierung
  § 38 Zusätzliche Angaben
  § 39 Ergänzende Vorschriften für Unternehmen eines Finanzkonglomerats (§§ 17, 18, 23 und 25 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes)
Abschnitt 8
 Datenübersicht und Schlussvorschriften
  § 40 Datenübersicht
  § 41 Inkrafttreten
  Anlage 1 (zu § 40)
  Anlage 2 (zu § 40)
  Anlage 3 (zu §§ 27, 40)
  Anlage 4 (zu §§ 6, 40)