(1) Die Entwicklung der Ertragslage des Wertpapierinstituts ist zu beurteilen.
(2) Auf der Basis der Unterlagen des Wertpapierinstituts ist auch über die Ertragslage der wesentlichen Geschäftssparten zu berichten; dabei sind jeweils die wichtigsten Erfolgsquellen und Erfolgsfaktoren sowie die wesentlichen Planungsannahmen gesondert darzustellen.
(3) Mögliche Auswirkungen von Risiken auf die Entwicklung der Ertragslage sind darzustellen.