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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Wertpapierinstitute sowie über die zu erstellenden Berichte 1 (Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung - WpIPrüfbV)
Anlage 3 (zu §§ 27, 40)

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 350, S. 21 - 23)
 
Erfassungsbogen nach § 27 WpIPrüfbV
Wertpapierinstitut: 
Berichtszeitraum: 
Prüfungsstichtag: 
Prüfungsleiter vor Ort: 
 
Erster Teil:
Angaben zu folgenden Risikofaktoren anhand der aktuellen und vollständigen Risikoanalyse des Wertpapierinstituts (§ 27 Absatz 7)
1.Auflistung sämtlicher angebotener Hochrisikoprodukte (laut Risikoanalyse):
2.Anzahl der Kunden, die unmittelbar über das Institut Geschäfte im Zusammenhang mit Kryptowerten vornehmen:
________
 a)Kumuliertes Gesamtvolumen (berechnet mit tagesaktuellen Kursen zum Prüfungsstichtag) in EUR aller für Kunden unmittelbar über das Institut vorgenommenen Geschäfte im Zusammenhang mit Kryptowerten

________ €
 b)– Nicht belegt – 
3.Anzahl der Kunden (juristische Personen):
 a)Anteil der Geschäftsbeziehungen zu juristischen Personen, auf welche die vereinfachten Sorgfaltspflichten nach § 14 GwG angewendet werden
____,____%
 b)Anteil der Geschäftsbeziehungen zu juristischen Personen, auf welche die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG oder § 35 WpIG angewendet werden

____,____%
 c)Anzahl der Kunden, die in Drittstaaten ansässig sind:________
  davon in Hochrisikostaaten nach der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675
________
4.Anzahl der Kunden (natürliche Personen):
 a)Anteil der Geschäftsbeziehungen zu natürlichen Personen, auf welche die vereinfachten Sorgfaltspflichten nach § 14 GwG angewendet werden
____,____%
 b)davon Anteil der Geschäftsbeziehungen zu natürlichen Personen, auf welche die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG oder § 35 WpIG angewendet werden

____,____%
 c)Anzahl der Kunden, die in Drittstaaten ansässig sind:________
  davon in Hochrisikostaaten nach der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675
________
5.Anzahl der politisch exponierten Personen nach § 1 Absatz 12 GwG einschließlich Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen nach § 1 Absatz 13 und 14 GwG:

________
6.Anzahl der Korrespondenzbeziehungen nach § 1 Absatz 21 GwG mit Unternehmen mit Sitz in:
 a)EU/EWR-Staaten________
 b)Drittstaaten________
  davon in Hochrisikostaaten der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675
________
7.Anzahl der Zweigstellen/Zweigniederlassungen/nachgeordneten Unternehmen, sofern diese selbst Verpflichtete des Geldwäschegesetzes sind:
 a)im Inland____/____
 b)im EU-/EWR-Ausland___/__/___
 c)in Drittstaaten___/__/___
  davon in Hochrisikostaaten der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675___/__/___
8.Anzahl der für das Wertpapierinstitut tätigen gebundenen Vermittler:
 a)im Inland________
 b)im Ausland________
 
Zweiter Teil:
Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen F-0 bis F-5 (§ 6 Absatz 1, § 27 Absatz 8)
Num-
mer
VorschriftPrüfungspflichtenFest-
stellung
Fund-
stelle
A. Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung
I. Interne Sicherungsmaßnahmen
1.§ 5 Absatz 1 und 2 GwGErstellung, Dokumentation, Überprüfung, ggf. Aktualisierung einer Risikoanalyse in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung  
2.§ 6 Absatz 2 Nummer 1 und 4, Absatz 5 GwGDurchführung von internen Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung  
3.§ 6 Absatz 2 Nummer 2 i. V. m. § 7 GwGErfüllung von Pflichten in Bezug auf die Aufgabenerfüllung des Geldwäschebeauftragten (beispielsweise Bestellung, Mitteilung, Ausstattung, Kontrollen)  
4.§ 6 Absatz 2 Nummer 5 GwGDurchführung von Zuverlässigkeitsprüfungen  
5.§ 6 Absatz 2 Nummer 6 GwGDurchführung von Schulungen und Unterrichtung von Mitarbeiter/-innen  
6.§ 6 Absatz 2 Nummer 7 GwGDurchführung von Prüfungen durch die Innenrevision in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung  
7.nicht belegt  
8.§ 6 Absatz 7 GwGVertragliche Auslagerung von internen Sicherungsmaßnahmen  
II. Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden
9.§ 10 Absatz 2, § 14 Absatz 1, § 15 Absatz 2 GwGDurchführung von Risikobewertungen von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen  
10.§ 10 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. §§ 11 bis 13 GwG, § 34 WpIG, § 10 Absatz 9 GwGIdentifizierung des Vertragspartners und der für diesen auftretenden Personen (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)  
11.§ 10 Absatz 1 Nummer 2 i. V. m. § 11 Absatz 1 und 5, § 10 Absatz 9, § 23a Absatz 1 GwGAbklärung und ggf. Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)  
12.§ 10 Absatz 1 Nummer 3, § 10 Absatz 9 GwGEinholung von Informationen zum Zweck/zur Art der Geschäftsbeziehung (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)  
13.§ 10 Absatz 1 Nummer 4, § 10 Absatz 9 GwGAbklärung der Politisch exponierte Person-Eigenschaft (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)  
14.§ 10 Absatz 1 Nummer 5 Satzteil 1 GwGLaufende Überwachung der Geschäftsbeziehungen  
15.§ 10 Absatz 1 Nummer 5 Satzteil 2 GwGDurchführung von Aktualisierungen  
16.§ 14 Absatz 1 bis 3 GwG i. V. m. § 10 Absatz 9 GwGDurchführung von vereinfachten Sorgfaltspflichten (Dokumentation, Angemessenheit der Maßnahmen)  
17.§ 15 Absatz 1 bis 7 und 9 i. V. m. § 10 Absatz 9 GwG,
§ 35 WpIG
Durchführung von verstärkten Sorgfaltspflichten (Dokumentation, Angemessenheit der Maßnahmen)  
18.§ 17 Absatz 1 bis 7 GwGAusführung von Sorgfaltspflichten durch Dritte und vertragliche Auslagerung  
19.nicht belegt  
III. Sonstige Pflichten
20.§ 6 Absatz 6 GwGOrganisation und Erfüllung der Auskunftsverpflichtung  
21.§ 8 GwGDurchführung von Aufzeichnungen und Aufbewahrung  
22.§ 9 i. V. m. § 5 Absatz 3 GwGDurchführung von gruppenweiten Pflichten  
23.§ 43 i. V. m. § 47 Absatz 1 bis 4 GwGDurchführung des Verdachtsmeldeverfahrens (einschließlich Beachtung des Verbots der Informationsweitergabe)  
24.§ 6 Absatz 8 und 9, § 7 Absatz 3, § 9 Absatz 3 Satz 3, § 15 Absatz 5a und 8, § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5, § 39 Absatz 3, § 40 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 GwGBefolgung von Anordnungen  
25.§ 37 WpIGEinhaltung von Geschäftsverboten  
B. Strafbare Handlungen im Sinne von § 33 WpIG
26.§ 33 Absatz 1 WpIGErstellung, Dokumentation, Überprüfung, ggf. Aktualisierung einer Risikoanalyse in Bezug auf strafbare Handlungen  
27.§ 33 Absatz 1 WpIGDurchführung von internen Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf strafbare Handlungen  
28.§ 33 Absatz 1 WpIGDurchführung von Prüfungen durch die Innenrevision in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von strafbaren Handlungen  
29.– Nicht belegt –  
30.§ 33 Absatz 2 WpIG
i. V. m. § 8 GwG
Durchführung der Untersuchungspflicht  
31.§ 33 Absatz 3 WpIGVertragliche Auslagerung von internen Sicherungsmaßnahmen  
32.§ 33 Absatz 4 WpIGBefolgung von Anordnungen  
33.§ 33 Absatz 5 WpIG
i. V. m. § 7 GwG
Wahrnehmung der Aufgaben der zentralen Stelle (ggf. zulässiges Absehen)