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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Wertpapierinstitute sowie über die zu erstellenden Berichte 1 (Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung - WpIPrüfbV)
Anlage 4 (zu §§ 6, 40)

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 350, S. 24)
 
Erfassungsbogen nach § 6 WpIPrüfbV (übrige festgestellte Mängel)
Wertpapierfirma: 
Berichtszeitraum: 
Prüfungsstichtag: 
Prüfungsleiter vor Ort: 
 
Liste der Prüfungsfeststellungen F-1 bis F-4 (Mängel)
Nr.VorschriftSachverhaltKlassifizierung nach § 6
Absatz 1 und 2
FundstelleJahr der FeststellungAktueller Stand der Mängelbeseitigung
       
       
       
       
       
       
       
(Für jede Prüfungsfeststellung ist eine gesonderte Tabellenzeile zu verwenden. Die Zeilenanzahl ist dementsprechend zu verringern oder zu erhöhen.)