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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung und zur Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung * (Zugverkehrssteuerungsausbildungsverordnung - ZVSAusbV)
§ 9 Prüfungsbereiche des Teiles 1

Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Gesamtsystem Eisenbahn und Regelbetrieb“ und
2.
„Örtliche Sicherung einer Weiche“.