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Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

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Erster Abschnitt
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt
 Pflichten des Arbeitgebers
  § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
  § 4 Allgemeine Grundsätze
  § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  § 6 Dokumentation
  § 7 Übertragung von Aufgaben
  § 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
  § 9 Besondere Gefahren
  § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
  § 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
  § 12 Unterweisung
  § 13 Verantwortliche Personen
  § 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
Dritter Abschnitt
 Pflichten und Rechte der Beschäftigten
  § 15 Pflichten der Beschäftigten
  § 16 Besondere Unterstützungspflichten
  § 17 Rechte der Beschäftigten
Vierter Abschnitt
 Verordnungsermächtigungen
  § 18 Verordnungsermächtigungen
  § 19 Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen
  § 20 Regelungen für den öffentlichen Dienst
Fünfter Abschnitt
 Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
  § 20a Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
  § 20b Nationale Arbeitsschutzkonferenz
Sechster Abschnitt
 Schlußvorschriften
  § 21 Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung
  § 22 Befugnisse der zuständigen Behörden
  § 23 Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht, Bundesfachstelle
  § 24 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
  § 24a Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  § 25 Bußgeldvorschriften
  § 26 Strafvorschriften