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Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeines
Abschnitt 1
Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Zulassung der Zwangs-
vollstreckung aus ausländischen Titeln
§ 3 Zuständigkeit
§ 4 Antragstellung
§ 5 Zustellungsempfänger
§ 6 Verfahren
§ 7 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
§ 8 Entscheidung
§ 9 Vollstreckungsklausel
§ 10 Bekanntgabe der Entscheidung
Abschnitt 3
Beschwerde, Vollstreckungsabwehrklage
§ 11 Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist
§ 12 Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren
§ 13 Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde
§ 14 Vollstreckungsabwehrklage
Abschnitt 4
Rechtsbeschwerde
§ 15 Statthaftigkeit und Frist
§ 16 Einlegung und Begründung
§ 17 Verfahren und Entscheidung
Abschnitt 5
Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
§ 18 Beschränkung kraft Gesetzes
§ 19 Prüfung der Beschränkung
§ 20 Sicherheitsleistung durch den Verpflichteten
§ 21 Versteigerung beweglicher Sachen
§ 22 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
§ 23 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
§ 24 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
Abschnitt 6
Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
§ 25 Verfahren und Entscheidung in der Hauptsache
§ 26 Kostenentscheidung
Abschnitt 7
Aufhebung oder Änderung der Beschlüsse über die Zulassung der Zwangsvollstreckung oder die Anerkennung
§ 27 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung des für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat
§ 28 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
§ 29 Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist
Abschnitt 8
Vorschriften für Entscheidungen deutscher Gerichte und für das Mahnverfahren
§ 30 Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland
§ 31 Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
§ 32 Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
Abschnitt 9
Verhältnis zu besonderen Anerkennungsverfahren; Konzentrationsermächtigung
§ 33 (weggefallen)
§ 34 Konzentrationsermächtigung
Teil 2
Besonderes
Abschnitt 1
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 und vom 16. September 1988
§ 35 Sonderregelungen über die Beschwerdefrist
§ 36 Aussetzung des Beschwerdeverfahrens
Abschnitt 2
(weggefallen)
§ 37 (weggefallen)
§ 38 (weggefallen)
§ 39 (weggefallen)
Abschnitt 3
Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen
§ 40 Abweichungen von § 22
§ 41 Abweichungen von § 23
§ 42 Abweichungen von § 24
§ 43 Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren
§ 44 Weitere Sonderregelungen
Abschnitt 4
Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
§ 45 Abweichungen von § 22
§ 46 Abweichungen von § 23
§ 47 Abweichungen von § 24
§ 48 Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren
§ 49 Weitere Sonderregelungen
Abschnitt 5
(weggefallen)
§§ 50 bis 54 (weggefallen)
Abschnitt 6
Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft nach § 1 Absatz 1 Nummer 2
§ 55 Abweichungen von Vorschriften des Allgemeinen Teils; ergänzende Regelungen
§ 56 Bescheinigungen zu inländischen Titeln
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