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Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Abkommen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen

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  Inhaltsübersicht
Teil 1
 Allgemeines
Abschnitt 1
 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln
  § 3 Zuständigkeit
  § 4 Antragstellung
  § 5 Zustellungsempfänger
  § 6 Verfahren
  § 7 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
  § 8 Entscheidung
  § 9 Vollstreckungsklausel
  § 10 Bekanntgabe der Entscheidung
Abschnitt 3
 Beschwerde, Vollstreckungsabwehrklage
  § 11 Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist
  § 12 Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren
  § 13 Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde
  § 14 Vollstreckungsabwehrklage
Abschnitt 4
 Rechtsbeschwerde
  § 15 Statthaftigkeit und Frist
  § 16 Einlegung und Begründung
  § 17 Verfahren und Entscheidung
Abschnitt 5
 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
  § 18 Beschränkung kraft Gesetzes
  § 19 Prüfung der Beschränkung
  § 20 Sicherheitsleistung durch den Verpflichteten
  § 21 Versteigerung beweglicher Sachen
  § 22 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
  § 23 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
  § 24 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
Abschnitt 6
 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
  § 25 Verfahren und Entscheidung in der Hauptsache
  § 26 Kostenentscheidung
Abschnitt 7
 Aufhebung oder Änderung der Beschlüsse über die Zulassung der Zwangsvollstreckung oder die Anerkennung
  § 27 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung des für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat
  § 28 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
  § 29 Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist
Abschnitt 8
 Vorschriften für Entscheidungen deutscher Gerichte und für das Mahnverfahren
  § 30 Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland
  § 31 Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
  § 32 Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
Abschnitt 9
 Verhältnis zu besonderen Anerkennungsverfahren; Konzentrationsermächtigung
  § 33 (weggefallen)
  § 34 Konzentrationsermächtigung
Teil 2
 Besonderes
Abschnitt 1
 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 und vom 16. September 1988
  § 35 Sonderregelungen über die Beschwerdefrist
  § 36 Aussetzung des Beschwerdeverfahrens
Abschnitt 2
 (weggefallen)
  §§ 37 bis 39 (weggefallen)
Abschnitt 3
 Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen
  § 40 Abweichungen von § 22
  § 41 Abweichungen von § 23
  § 42 Abweichungen von § 24
  § 43 Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren
  § 44 Weitere Sonderregelungen
Abschnitt 4
 Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
  § 45 Abweichungen von § 22
  § 46 Abweichungen von § 23
  § 47 Abweichungen von § 24
  § 48 Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren
  § 49 Weitere Sonderregelungen
Abschnitt 5
 (weggefallen)
  §§ 50 bis 54 (weggefallen)
Abschnitt 6
 Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
  § 55 Abweichungen von Vorschriften des Allgemeinen Teils; ergänzende Regelungen
  § 56 Sonderregelungen für die Vollstreckungsabwehrklage
  § 57 Bescheinigungen zu inländischen Titeln
Abschnitt 7
 Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen
  § 58 Bescheinigungen zu inländischen Titeln
Abschnitt 8
 Haager Übereinkommen vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
  § 59 Bescheinigungen zu inländischen Titeln