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Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Zweck des Gesetzes
  § 2 Anwendungsbereich
  § 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Mengenplanung
  § 4 Jährliche Emissionsmengen
  § 5 Flexibilisierungsinstrumente nach der EU-Klimaschutzverordnung
Abschnitt 3
 Grundpflichten der Verantwortlichen
  § 6 Überwachungsplan, vereinfachter Überwachungsplan
  § 7 Ermittlung und Bericht über Brennstoffemissionen
  § 8 Abgabe von Emissionszertifikaten
Abschnitt 4
 Emissionszertifikate, Veräußerung und Register
  § 9 Emissionszertifikate
  § 10 Veräußerung von Emissionszertifikaten
  § 11 Ausgleich indirekter Belastungen
  § 12 Nationales Emissionshandelsregister
Abschnitt 5
 Gemeinsame Vorschriften
  § 13 Zuständigkeiten
  § 14 Überwachung, Datenübermittlung; Verordnungsermächtigung
  § 15 Prüfstellen
  § 16 Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen
  § 17 Elektronische Kommunikation
  § 18 Änderung der Identität oder Rechtsform des Verantwortlichen
  § 19 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
Abschnitt 6
 Sanktionen
  § 20 Durchsetzung der Berichtspflicht
  § 21 Durchsetzung der Abgabepflicht
  § 22 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7
 Evaluierung
  § 23 Erfahrungsbericht
Abschnitt 8
 Schlussvorschriften
  § 24 Übergangsbestimmungen
  Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1)
Brennstoffe
  Anlage 2 (zu § 7 Absatz 2)
Brennstoffe für die Emissionsberichterstattung in den Jahren 2021 und 2022