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Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen
Abschnitt 2
 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten
  § 4 Gefährdungsbeurteilung
  § 5 Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung
  § 6 Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung
  § 7 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten
Abschnitt 3
 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
  § 8 Grundpflichten
  § 9 Allgemeine Schutzmaßnahmen
  § 10 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie
  § 11 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
  § 12 Arbeitsmedizinische Vorsorge
  § 13 Betriebsstörungen, Unfälle
  § 14 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
Abschnitt 4
 Erlaubnis- und Anzeigepflichten
  § 15 Erlaubnispflicht
  § 16 Anzeigepflicht
Abschnitt 5
 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
  § 17 Unterrichtung der Behörde
  § 18 Behördliche Ausnahmen
  § 19 Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
Abschnitt 6
 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
  § 20 Ordnungswidrigkeiten
  § 21 Straftaten
  § 22 Übergangsvorschriften
  Anhang I Symbol für Biogefährdung
  Anhang II Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung
  Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie