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Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Anwendungsbereich
  § 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2
 Qualifikation, Weiterbildung
  § 2 Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation
  § 3 Mindestalter und Qualifikation der Fahrer
  § 4 Besitzstand
  § 5 Weiterbildung
  § 6 Ausbildungs- und Prüfungsort
  § 7 Nachweis der Qualifikation
  § 8 Pflicht zum Mitführen des Nachweises
Abschnitt 3
 Ausbildungsstätten
  § 9 Anerkennung von Ausbildungsstätten
  § 10 Widerruf der Anerkennung, Untersagung der Tätigkeit
  § 11 Überwachung anerkannter Ausbildungsstätten
Abschnitt 4
 Berufskraftfahrerqualifikationsregister
  § 12 Berufskraftfahrerqualifikationsregister
  § 13 Registerführende Behörde
  § 14 Inhalt des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters
  § 15 Datenübermittlung an den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
  § 16 Datenerhebung, -speicherung und -verwendung durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
  § 17 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
  § 18 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden
  § 19 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die zuständigen Stellen und die Ausbildungsstätten
  § 20 Überwachungsbefugnis des Kraftfahrt-Bundesamtes
  § 21 Datenübermittlung an inländische Behörden und Stellen
  § 22 Datenübermittlung an Behörden in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und an Behörden in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  § 23 Ausführungsregeln für das automatisierte Verfahren
  § 24 Zulässigkeit der Datenübermittlung im automatisierten Verfahren
  § 25 Auskunftspflicht gegenüber Fahrern
  § 26 Löschung der Daten
Abschnitt 5
 Schlussbestimmungen
  § 27 Verordnungsermächtigung
  § 28 Bußgeldvorschriften
  § 29 (weggefallen)
  § 30 Übergangsvorschriften
  Anlage (zu § 1 Absatz 3 Nummer 2)
Liste über die Zuordnung der Stadt- und Landkreise zum städtischen oder ländlichen Raum