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Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

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  § 1 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Aufgaben des Bundesamtes
  § 3a Verarbeitung personenbezogener Daten
  § 4 Zentrale Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes
  § 4a Kontrolle der Kommunikationstechnik des Bundes, Betretensrechte
  § 4b Allgemeine Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik
  § 5 Abwehr von Schadprogrammen und Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes
  § 5a Verarbeitung behördeninterner Protokollierungsdaten
  § 5b Wiederherstellung der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit informationstechnischer Systeme in herausgehobenen Fällen
  § 5c Bestandsdatenauskunft
  § 6 Beschränkungen der Rechte der betroffenen Person
  § 6a Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten
  § 6b Auskunftsrecht der betroffenen Person
  § 6c Recht auf Berichtigung
  § 6d Recht auf Löschung
  § 6e Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  § 6f Widerspruchsrecht
  § 7 Warnungen
  § 7a Untersuchung der Sicherheit in der Informationstechnik
  § 7b Detektion von Sicherheitsrisiken für die Netz- und IT-Sicherheit und von Angriffsmethoden
  § 7c Anordnungen des Bundesamtes gegenüber Diensteanbietern
  § 7d Anordnungen des Bundesamtes gegenüber Anbietern von Telemediendiensten
  § 8 Vorgaben des Bundesamtes
  § 8a Sicherheit in der Informationstechnik Kritischer Infrastrukturen
  § 8b Zentrale Stelle für die Sicherheit in der Informationstechnik Kritischer Infrastrukturen
  § 8c Besondere Anforderungen an Anbieter digitaler Dienste
  § 8d Anwendungsbereich
  § 8e Auskunftsverlangen
  § 8f Sicherheit in der Informationstechnik bei Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse
  § 9 Zertifizierung
  § 9a Nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung
  § 9b Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten
  § 9c Freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen
  § 10 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
  § 11 Einschränkung von Grundrechten
  § 12 Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung
  § 13 Berichtspflichten
  § 14 Bußgeldvorschriften
  § 14a Institutionen der Sozialen Sicherung
  § 15 Anwendbarkeit der Vorschriften für Anbieter digitaler Dienste