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Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft

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Erstes Kapitel
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Gesetzeszweck
  § 2 Wald
  § 3 Waldeigentumsarten
  § 4 Waldbesitzer
Zweites Kapitel
 Erhaltung des Waldes
  § 5 Vorschriften für die Landesgesetzgebung
Abschnitt I
 Forstliche Rahmenplanung und Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungen und Maßnahmen von Trägern öffentlicher Vorhaben
  §§ 6 und 7 (weggefallen)
  § 8 Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungen und Maßnahmen von Trägern öffentlicher Vorhaben
Abschnitt II
 Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, Erstaufforstung
  § 9 Erhaltung des Waldes
  § 10 Erstaufforstung
  § 11 Bewirtschaftung des Waldes
  § 12 Schutzwald
  § 13 Erholungswald
  § 14 Betreten des Waldes
Drittes Kapitel
 Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Abschnitt I
 Allgemeine Vorschrift
  § 15 Arten der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse
Abschnitt II
 Forstbetriebsgemeinschaften
  § 16 Begriff
  § 17 Aufgaben der Forstbetriebsgemeinschaft
  § 18 Anerkennung
  § 19 Verleihung der Rechtsfähigkeit an Vereine
  § 20 Widerruf der Anerkennung
Abschnitt III
 Forstbetriebsverbände
  § 21 Begriff und Aufgabe
  § 22 Voraussetzungen für die Bildung eines Forstbetriebsverbandes
  § 23 Bildung eines Forstbetriebsverbands
  § 24 Mitgliedschaft
  § 25 Satzung
  § 26 Organe des Forstbetriebsverbands
  § 27 Aufgaben der Verbandsversammlung
  § 28 Vorsitz in der Verbandsversammlung, Einberufung und Stimmenverhältnis
  § 29 Vorstand
  § 30 Verbandsausschuß
  § 31 Änderung der Satzung
  § 32 Ausscheiden von Grundstücken
  § 33 Umlage, Beiträge
  § 34 Aufsicht
  § 35 Verbandsverzeichnis
  § 36 Auflösung des Forstbetriebsverbandes
Abschnitt IV
 Forstwirtschaftliche Vereinigungen
  § 37 Begriff und Aufgabe
  § 38 Anerkennung
Abschnitt V
 Ergänzende Vorschriften
  § 39 Sonstige Zusammenschlüsse in der Forstwirtschaft
  § 40 Befreiung von Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Viertes Kapitel
 Förderung der Forstwirtschaft, Auskunftspflicht
  § 41 Förderung
  § 41a Walderhebungen
  § 42 Auskunftspflicht
  § 43 Verletzung der Auskunftspflicht
Fünftes Kapitel
 Schlußvorschriften
  § 44 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
  § 45 Anwendung des Gesetzes in besonderen Fällen
  § 46 Weitere Vorschriften in besonderen Fällen
  § 47
  § 48 Inkrafttreten, Aufhebung von Vorschriften