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Verordnung über die Form und den Inhalt der Deckungsregister nach dem Pfandbriefgesetz und die Aufzeichnung der Eintragungen

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  Eingangsformel
Teil 1
 Anwendungsbereich; allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
  § 2 Form der Deckungsregister; Eintragungen
  § 3 Schutz der Deckungsregister
  § 4 Haupt- und Unterregister
  § 5 Vollständigkeit des Deckungsregisters
Teil 2
 Zusätzliche Anforderungen bei elektronischer Registerführung
  § 6 Allgemeine Anforderungen
  § 7 Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit
Teil 3
 Inhalt der Eintragungen
  § 8 Allgemeine Anforderungen
  § 9 Eintragung im Inland belegener Hypotheken und Grundschulden
  § 10 Eintragung ausländischer Sicherungsrechte
  § 11 Eintragung von Deckungswerten nach § 20 Abs. 1 des Pfandbriefgesetzes
  § 12 Eintragung von Deckungswerten nach § 21 und § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Pfandbriefgesetzes
  § 12a Eintragung von Deckungswerten nach den §§ 26a und § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Pfandbriefgesetzes
  § 13 Eintragung von Derivategeschäften
  § 14 Eintragung von Deckungswerten der barwertigen sichernden Überdeckung sowie anderer weiterer Deckungswerte
Teil 4
 Aufzeichnungen und Bestätigungen nach § 5 Abs. 2 des Pfandbriefgesetzes
  § 15 Umfang der Aufzeichnung und Form der Übermittlung
  § 16 Treuhänderbestätigung
  § 17 Aufbewahrung durch die Bundesanstalt
Teil 5
 Schlussbestimmungen
  § 18 Übergangsbestimmungen
  § 19 Inkrafttreten
  Anlage 1 (zu § 9)
  Anlage 2 (zu § 11)
  Anlage 3 (zu § 13)
Formular DR 3
Unterregister zum Deckungsregister (Hypotheken)/(Kommunal)/(Schiffshypotheken)/(Flugzeughypotheken) Unterregister für Ansprüche aus Derivategeschäften