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Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik

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Abschnitt 1
 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Dauergrünland
  § 3 Überschreitung der Nettoobergrenze
  § 4 Nichtanwendung von Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
  § 5 Umschichtung von Mitteln
Abschnitt 2
 Regelungen für die einzelnen Direktzahlungen
Unterabschnitt 1
 Basisprämienregelung
  § 6 Aufstockung der nationalen Obergrenze für die Basisprämienregelung
  § 7 Nationale Reserve
  § 8 Anwendung der Basisprämienregelung für die Jahre 2015 bis 2018
  § 9 Regionale Aufteilung der jährlichen nationalen Obergrenze
  § 10 Ende der regionalen Anwendung der Basisprämienregelung
  § 11 Erstzuweisung der Zahlungsansprüche
  § 12 Wert der Zahlungsansprüche
Unterabschnitt 2
 Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
  § 13 Zahlungsbetrag
  § 14 Ausschluss gleichwertiger Methoden
  § 15 Dauergrünland in bestimmten Gebieten
  § 16 Beibehaltung des Dauergrünlandanteils
  § 16a Bagatellregelung
  § 17 Ermächtigungen zur Beibehaltung des Dauergrünlandanteils
  § 18 Flächennutzung im Umweltinteresse
Unterabschnitt 3
 Zahlung für Junglandwirte
  § 19 Betrag und Höchstgrenze
  § 20 Zu verwendender Prozentsatz der nationalen Obergrenze
Unterabschnitt 4
 Umverteilungsprämie
  § 21 Umverteilungsprämie
  § 22 Finanzvolumen und Beträge
  § 23 Mitteilungspflichten
  § 24 Sonstige Bestimmungen
Unterabschnitt 5
 Kleinerzeugerregelung
  § 25 Anwendung der Kleinerzeugerregelung
Abschnitt 3
 Schlussvorschriften
  § 26 Weitere Ermächtigungen
  § 27 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
  § 28 (weggefallen)
  § 29 Inkrafttreten
  Anlage (zu § 9 Absatz 2, 4 und 5)