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Verordnung zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2021 bis 2030*

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich und Zweck
  § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Emissionsberichterstattung
(Zu § 5 des Gesetzes)
  § 3 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung im stationären Bereich
  § 3a Ausnahmen für den Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung im stationären Bereich
  § 4 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung im Luftverkehr
  § 5 Nachweisanforderungen für angewendete Analysemethoden
Abschnitt 3
 Überwachung
(Zu § 6 des Gesetzes)
  § 6 Anpassung des Überwachungsplans bei nicht erheblichen Änderungen der Überwachung
Abschnitt 4
 Versteigerung von Berechtigungen
(Zu § 8 des Gesetzes)
  § 7 Versteigerung
Abschnitt 5
 Zuteilung von Berechtigungen
(Zu § 9 des Gesetzes)
  § 8 Erhebung von Bezugsdaten
  § 8a Mitteilung der nicht wesentlichen Änderungen am Plan zur Überwachungsmethodik
  § 8b Mitteilung zur Einstellung des Betriebs einer Anlage
Abschnitt 5a
 Einzelheiten zur Überwachung, Berichterstattung und Prüfung (Zu § 18 des Gesetzes)
  § 8c Berichterstattung über Emissionen von Flügen zwischen zwei Drittstaaten
  § 8d Einreichung eines Überwachungsplans
Abschnitt 6
 Zertifizierung von Prüfstellen
(Zu § 21 des Gesetzes)
  § 9 Beleihung
  § 10 Anwendbare Vorschriften
  § 11 Ausschluss von der Zertifizierung
  § 12 Aufsicht über die Tätigkeit der Beliehenen
  § 13 Beendigung der Beleihung
Abschnitt 7
 Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Zulassungsstelle
(Zu § 22 des Gesetzes)
  § 14 (weggefallen)
Abschnitt 8
 Verfahren zur Feststellung einheitlicher Anlagen
(Zu § 24 des Gesetzes)
  § 15 Einheitliche Anlage
Abschnitt 9
 Kleinemittenten
(Zu § 27 des Gesetzes)
  § 16 Befreiung von Kleinemittenten
  § 17 Form und Inhalt des Antrags
  § 18 Gleichwertige Maßnahme
  § 19 Ausgleichsbetrag
  § 20 Selbstverpflichtung zu Emissionsminderungen
  § 21 Erlöschen der Befreiung
  § 22 Öffentlichkeitsbeteiligung
  § 23 Erleichterungen bei Überwachung und Berichterstattung
Abschnitt 10
 Schlussvorschriften
  § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten