Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz

Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung

zur Gesamtausgabe der Norm im Format:   HTML   PDF   XML   EPUB

  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Kapitel 1
 Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung im Krisenfall
  § 1 Sicherung der Energieversorgung; Verordnungsermächtigung
  § 2 Internationale Verpflichtungen
  § 2a Europäische Verpflichtungen; Verordnungsermächtigung
  § 2b Digitale Plattform für Erdgas; Verordnungsermächtigung
  § 3 Erlaß von Rechtsverordnungen
  § 4 Ausführung des Gesetzes
  § 5 Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage
  § 6 Verwaltungsvorschriften
  § 7 Einzelweisungen
  § 8 Mitwirkung von Vereinigungen
  § 9 Vorbereitung des Vollzugs
  § 10 Auskünfte, Datenerhebung und -übermittlung
  § 11 Entschädigung; Verordnungsermächtigung
  § 11a Entschädigung für enteignete Gasspeichermengen
  § 12 Härteausgleich
  § 13 (weggefallen)
  § 14 Bekanntgabe und Zustellung
  § 15 Zuwiderhandlungen
  § 16 Zuständige Verwaltungsbehörde bei Zuwiderhandlungen
Kapitel 2
 Besondere Maßnahmen
Abschnitt 1
 Treuhandverwaltung und Enteignung
  § 17 Treuhandverwaltung von Unternehmen der Kritischen Infrastruktur
  § 17a Kapitalmaßnahmen
  § 17b Übertragung von Vermögensgegenständen
  § 18 Enteignung zur Sicherung der Energieversorgung im Bereich der Kritischen Infrastruktur
  § 19 Enteignungsakt; Verordnungsermächtigung
  § 20 Verfahren
  § 21 Entschädigung
  § 22 Rechtsschutz
  § 23 Verordnungsermächtigung
  § 23a Enteignung von beweglichen Sachen und Zugang zu Unterlagen
Abschnitt 2
 Preisanpassungsrechte
  § 24 Preisanpassungsrechte bei verminderten Gasimporten
  § 25 Preisanpassungsmonitoring
  § 26 Saldierte Preisanpassung; Verordnungsermächtigung
  § 27 (weggefallen)
  § 28 (weggefallen)
Abschnitt 3
 Stabilisierungsmaßnahmen
  § 29 Erleichterungen zur Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen
Abschnitt 4
 Präventive Maßnahmen zur Vermeidung eines Krisenfalls in der Energieversorgung
  § 30 Präventive Maßnahmen zur Vermeidung eines Krisenfalls; Verordnungsermächtigung
  § 30a Inbetriebnahme von überwachungsbedürftigen Anlagen zur Bewältigung einer Gasmangellage
Kapitel 3
 Schlussbestimmungen
  § 31 Besteuerung
  § 32 Inkrafttreten