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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Europawahlordnung (EuWO)
Anlage 28 (zu § 69 Abs. 4)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2629 - 2631;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Kreis1)


        
Kreisfreie Stadt1)


       
           
Niederschrift

über die Sitzung des Kreiswahlausschusses/Stadtwahlausschusses1)

zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

der Wahl zum Europäischen Parlament
           
       
Datum
   
      am      
           
           
         
Datum
 
1.Zur Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament am  
        
        
 im Kreis/in der kreisfreien Stadt1)       
           
  
Datum
  
 trat heute, am  nach ordnungsgemäßer Ladung der Kreiswahlausschuss/Stadtwahlausschuss1) zusammen.
           
 Es waren erschienen:      
           
 Familienname, VornameWohnortFunktion
 1.      als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r
 2.      als Beisitzer/in
 3.      als Beisitzer/in
 4.      als Beisitzer/in
 5.      als Beisitzer/in
 6.      als Beisitzer/in
 7.      als Beisitzer/in
           
 Ferner waren zugezogen:      
           
        als Schriftführer/in sowie
        und
        als Hilfskräfte
 Der/Die Vorsitzende eröffnete um Uhr die Sitzung damit, dass er/sie die Beisitzer und den/die Schriftführer/in auf ihre Verpflichtung
 zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hinwies. Er/Sie stellte fest, dass Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden sind.
           
  
Zahl
    
2.Dem Kreis-/Stadtwahlausschuss lagen die insgesamt Wahlniederschriften der Wahlvorstände für
           
   
Zahl
      
 insgesamt Wahlbezirke     
           
    
Zahl
 
Zahl
    
 (davon Wahlvorstände für allgemeine Wahlbezirke,  
    
Zahl
 
Zahl
    
     Wahlvorstände für Sonderwahlbezirke,  
    
Zahl
      
     Wahlvorstände zur Feststellung des Briefwahlergebnisses im Kreis/in der kreisfreien Stadt)1)
           
 und die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Wahlbezirken - und Gemeinden zur Einsichtnahme vor1) .
           
2.1Nach den Wahlniederschriften waren besondere Vorkommnisse zu verzeichnen, die der Anlage zu entnehmen sind.
           
2.2Der Kreis-/Stadtwahlausschuss stellte fest, dass die Beschlüsse der Wahlvorstände zu folgenden - keinen1) Beanstandungen oder Bedenken Anlass gaben:
           
           
           
           
           
 Der Kreis-/Stadtwahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen2) :
           
           
           
           
           
2.3Der Kreis-/Stadtwahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungen in der Wahlniederschrift
           
     
nähere Bezeichnung
    
 -des Wahlvorstandes      
           
     
nähere Bezeichnung
     
 -des Briefwahlvorstandes      
           
 vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en2) .
           
2.4Der Kreis-/Stadtwahlausschuss beschloss abweichend von den Entscheidungen
           
 -des Wahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen im Wahlbezirk
           
 
nähere Bezeichnung
      
           
           
 -des Briefwahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen
           
 
nähere Bezeichnung
      
           
           
 und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en sowie auf der Rückseite der betreffenden Stimmzettel2) .
 Nicht aufgeklärt werden konnten folgende Bedenken2) :
           
           
           
           
3.Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Wahlbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis für den Kreis/die kreisfreie Stadt1) :
           
 Kennbuchstabe3)       
 A Wahlberechtigte      
 B Wähler      
 C Ungültige Stimmen      
 D Gültige Stimmen      
           
 Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der   
           
    (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung)Stimmen
 D    1 1.      
 D    2 2.      
 D    3 3.      
 D    4 4.      
          
    usw. (laut Stimmzettel)    
           
4.Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammenstellung nach dem Muster der Anlage 26 nach Wahlbezirken, Gemeinden und Briefwahlvorständen vom Kreis-/Stadtwahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben.
           
5.Der Kreis-/Stadtwahlleiter gab das Wahlergebnis im Kreis/in der kreisfreien Stadt1) bekannt.
           
 Die Sitzung war öffentlich.
           
 Vorstehende Niederschrift wurde von dem Kreis-/Stadtwahlleiter, den Beisitzern und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben:
           
 
Ort, Datum
     
           
           
           
           
 Der Kreiswahlleiter   Der Schriftführer
           
           
           
           
           
 Die Beisitzer     
           
           
           
 1.      2.  
           
           
           
           
 3.      4.  
           
           
           
           
 5.      6.  
           
           
           
           
           
           
           
           
           
           
           
           
           
           
           
1)
Nicht Zutreffendes bitte streichen.
2)
Streichen, wenn dies nicht erforderlich war.
3)
Kennbuchstabe nach der Zusammenstellung in Anlage 26.