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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Europawahlordnung (EuWO)
Anlage 29 (zu § 70 Abs. 4)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2632 - 2633;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Land
    
          
          
Niederschrift

über die Sitzung des Landeswahlausschusses

zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

der Wahl zum Europäischen Parlament
         
      
Datum
  
         
      am     
         
Datum
1.Zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament am 
          
          
 im Land       
   
Datum
     
 trat heute, am  , nach ordnungsgemäßer Ladung der Landeswahlausschuss zusammen.
          
 Es waren erschienen:
          
 
Familienname, Vorname


Wohnort

Funktion
 1.     als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r
 2.     als Beisitzer/in
 3.     als Beisitzer/in
 4.     als Beisitzer/in
 5.     als Beisitzer/in
 6.     als Beisitzer/in
 7.     als Beisitzer/in
 8.     als in den Ausschuss berufener Richter des1)
 9.     als in den Ausschuss berufener Richter des1)
          
 Ferner waren zugezogen:

     
       als Schriftführer/in sowie
       und
       als Hilfskräfte.
          
 Ort und Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden.
          
      
Zahl
   
2.Dem Landeswahlausschuss lagen die insgesamt  Wahlniederschriften der Kreis- und Stadtwahlausschüsse und die
  
 als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Kreisen und kreisfreien Städten zur Einsichtnahme vor.
          
2.1Nach den Wahlniederschriften waren besondere Vorkommnisse zu verzeichnen, die der Anlage zu entnehmen sind.
          
2.2Der Landeswahlausschuss stellte fest, dass die Niederschriften der Kreis- und Stadtwahlausschüsse zu folgenden - keinen2) Beanstandungen oder Bedenken Anlass gaben:
          
          
          
          
          
 Der Landeswahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen3) :
          
          
          
          
          
2.3Der Landeswahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungen3) in der Wahlniederschrift
          
     
nähere Bezeichnung
   
 - des Wahlvorstandes     
     
nähere Bezeichnung
   
 - des Briefwahlvorstandes     
     
nähere Bezeichnung
   
 - des Kreis-/Stadtwahlausschusses     
          
 vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en.
          
3.Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Kreise und kreisfreien Städte ergab folgendes Gesamtergebnis für das Land:
          
 Kennbuchstabe4)       
          
 A Wahlberechtigte     
 B Wähler     
 C Ungültige Stimmen     
 D Gültige Stimmen     
          
 Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der
          
    (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung) Stimmen
 D 1 1.     
 D 2 2.     
 D 3 3.     
 D 4 4.     
          
 usw. (laut Stimmzettel)    
          
4.Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammenstellung nach dem Muster der Anlage 26 nach Kreisen und kreisfreien Städten vom Landeswahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben.
          
5.Der Landeswahlleiter gab das Wahlergebnis im Land bekannt.
 Die Sitzung war öffentlich.
 Vorstehende Niederschrift wurde von dem Landeswahlleiter, den Beisitzern, den in den Ausschuss berufenen Richtern des ................................1) und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben:
          
 
Ort, Datum
    
          
          
          
 Der Landeswahlleiter  Der Schriftführer
          
          
          
          
          
          
      
 Die Beisitzer    
          
          
          
          
 1.     2. 
          
          
          
 3.     4. 
         
          
          
 5.     6. 
          
1)
Bezeichnung des Oberverwaltungsgerichts des Landes einsetzen.
2)
Nicht Zutreffendes streichen.
3)
Streichen, wenn dies nicht erforderlich war.
4)
Kennbuchstabe nach der Zusammenstellung in Anlage 26.