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N-Lex
Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Eingangsformel
Abschnitt 1
Allgemeines
§ 1 Arten der Genehmigung von Fahrzeugteilen
Abschnitt 2
Allgemeine Bauartgenehmigung und Prüfzeichen
§ 2 Zulässigkeit der Bauartgenehmigung
§ 3 Anträge auf Bauartgenehmigung und Prüfung
§ 4 Erteilung der Bauartgenehmigung
§ 5 Prüfstellen
§ 6 Aufgaben der Prüfstelle
§ 7 Prüfzeichen
§ 8 Verwahrung und Rückgabe der Muster und Unterlagen
§ 9 Übereinstimmung der Produktion
§ 10 Nachträgliche Nebenbestimmungen, Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Allgemeinen Bauartgenehmigung
Abschnitt 3
Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung
§ 11 Antrag auf Einzelgenehmigung
§ 12 Prüfung durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde)
§ 13 Erteilung der Einzelgenehmigung
§ 14 Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Einzelgenehmigung
Abschnitt 4
Bestandsschutz
§ 15 Bisherige Genehmigungen
Abschnitt 5
Schlußvorschriften
§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 3 Abs. 2)
Bei Antrag auf Erteilung der Allgemeinen Bauartgenehmigung einzureichende Muster und Unterlagen
Anlage 2 Teil 1 (zu § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2, § 7 Abs. 3)
Zuständige Prüfstellen für bestimmte Fahrzeugteile und ihre bisher zugeteilten Kennbuchstaben
Anlage 2 Teil 2 (zu § 7 Abs. 3)
Kennbuchstaben, die nicht mehr zugeteilt werden
Anlage 3 (zu § 7 Abs. 1)
Muster für das Prüfzeichen
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