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Verordnung über die Berufsausbildungen zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau sowie zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement*

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildungen
  § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
  § 2 Dauer der Berufsausbildungen
  § 3 Begriffsbestimmungen
  § 4 Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
  § 5 Struktur der Berufsausbildung zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau sowie Ausbildungsberufsbild
  § 6 Struktur der Berufsausbildung zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement sowie Ausbildungsberufsbild
  § 7 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
 Berufsausbildung zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau
Unterabschnitt 1
 Abschlussprüfung
  § 8 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  § 9 Inhalt des Teiles 1
  § 10 Prüfungsbereich des Teiles 1
  § 11 Inhalt des Teiles 2
  § 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  § 13 Prüfungsbereich „Veranstaltungen und Food-and-Beverage-Management“
  § 14 Prüfungsbereich „Revenue-Management, Marketing und Verkauf“
  § 15 Prüfungsbereich „Organisation des Beherbergungsbetriebes“
  § 16 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  § 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  § 18 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2
 Zusatzqualifikation Bar und Wein
  § 19 Inhalt der Zusatzqualifikation
  § 20 Prüfung der Zusatzqualifikation
Abschnitt 3
 Berufsausbildung zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement
Unterabschnitt 1
 Abschlussprüfung
  § 21 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  § 22 Inhalt des Teiles 1
  § 23 Prüfungsbereich des Teiles 1
  § 24 Inhalt des Teiles 2
  § 25 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  § 26 Prüfungsbereich „Warenwirtschaft, Einkauf und Kalkulation“
  § 27 Prüfungsbereich „Revenue-Management, Marketing und kaufmännische Steuerung“
  § 28 Prüfungsbereich „Personalwirtschaft“
  § 29 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  § 30 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  § 31 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2
 Zusatzqualifikation Bar und Wein
  § 32 Inhalt der Zusatzqualifikation
  § 33 Prüfung der Zusatzqualifikation
  Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau
  Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement
  Anlage 3 (zu § 19 Absatz 2 und zu § 32 Absatz 2)
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Bar und Wein