Die Erhebungen erstrecken sich auf:
- 1.
Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken und sonstiger der Ausbildung von Studenten dienenden Krankenanstalten,
- 2.
staatliche und kirchliche Prüfungsämter, soweit sie Prüfungen abnehmen, die ein Studium an den in Nummer 1 genannten Einrichtungen abschließen, und
- 3.
Berufsakademien.